Im Rahmen einer Kooperation mit einem öffentlichen IT-Dienstleister werden Projektleiter und Projektleiterinnen bzw. Projektmanager und Projektmanagerinnen eingesetzt, die die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben übernehmen. Die Größe der zu übernehmenden Projekte ist sehr unterschiedlich und auch die Laufzeiten können von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten variieren. Inhalt dieser Projekte sind Infrastrukturthemen, Software-Entwicklungen und Digitalisierungsthemen des Bundes und von Bundeseinrichtungen sowie nachgeordneten Behörden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektleitung/Projektmanagement und PMO für IT-Projekte
2022-I-050
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen einer Kooperation mit einem öffentlichen IT-Dienstleister werden Projektleiter und Projektleiterinnen bzw. Projektmanager und Projektmanagerinnen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen einer Kooperation mit einem öffentlichen IT-Dienstleister werden Projektleiter und Projektleiterinnen bzw. Projektmanager und Projektmanagerinnen eingesetzt, die die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben übernehmen. Die Größe der zu übernehmenden Projekte ist sehr unterschiedlich und auch die Laufzeiten können von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten variieren. Inhalt dieser Projekte sind Infrastrukturthemen, Software-Entwicklungen und Digitalisierungsthemen des Bundes und von Bundeseinrichtungen sowie nachgeordneten Behörden
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beraterprofile
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (Durchschnitt pro Jahr)
“zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000...”
zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro, zweifach maximiert. (Formblatt - Anlage 1 zzgl. Anhang Versicherungsbestätigung)
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard: > 2 Mio. EUR netto p.a. (Formblatt - Anlage 1)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-19
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 248-718748 (2022-12-19)