Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Handlungsbereiche und Projektstufen), Ausführungszeitraums [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektendes (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 55 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang – Handlungsbereiche A-E (max. 5 Punkte)
b) eine (1) Referenz betreffend die Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang – Handlungsbereiche A-E (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Weiterhin können einmal 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) mit einem Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 100,0 Mio. EUR (brutto) betraf.
(2) Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte (Neubau oder Sanierung) eine Berufsschule betraf
Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossenes Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung aller Projektstufen und Handlungsbereiche als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. oder - soweit die Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen ist - die vollständige Inbetriebnahme erfolgt ist. Soweit nicht alle Projektstufen oder Handlungsbereiche beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
weiter unter Ziffer VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung.