Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Bewerbungen kann der Auftraggeber gem. § 56 VgV ggf. Unterlagen nachfordern.
(2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3) Sollten mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten 3 bis 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien auswählen (Einzelheiten im Bewerbungsbogen).
Bei allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung und die unternehmensbezogenen Referenzen erfüllen, wird wie folgt gewertet:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Planungsbüros 10%
1.1 Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
2. Personelle Ausstattung des Planungsbüros 30%
2.1 Fachliche Qualifikation der Projektleitung 12%
2.1.1 Berufserfahrung bei Baumaßnahmen beinhaltend folgende Leistungen der Projektsteuerung: Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss (6%)
2.1.2 Berufserfahrung in Jahren (6%)
2.2 Fachliche Qualifikation der stellv. Projektleitung 8%
2.2.1 Berufserfahrung bei Baumaßnahmen beinhaltend folgende Leistungen der Projektsteuerung: Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss (4%)
2.2.2 Berufserfahrung in Jahren (4%)
2.3 Gemeinsam abgewickelte Projekte des Projektteams 10%
3. Unternehmensbezogene Erfahrung (60%)
3.1 Auftragsart (Familienzentrum/Kindertagesstätte, kommunaler Funktionsbau, Verwaltungsgebäude/Sonstige) 15%
3.2 Gegenstand des Auftrags (Neubau, Erweiterung/Bauen im Bestand, Sonstiges) 15%
3.3 Projektgröße NF in m2 10%
3.4 Baukosten netto nach DIN 276 (KG 300+400) 10%
3.5 Gesamtleistung aller maßgeblichen Leistungen 10%
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 Unternehmensreferenzen ausreichend sind. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die besten 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen. Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die vorstehenden Unterkriterien gepunktet und gewichtet. Die mit den bewerteten Referenzen erzielten Punkte werden summiert. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl ist für die Wertung maßgeblich.
Hinweis: Eine Referenz wird nur gewertet, wenn in dem entsprechenden Formblatt (Bewerbungsbogen) zu allen dort geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht wurden.
Das konkrete Wertungssystem ist im Übrigen dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.