Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zuverwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über
die Vergabeplattform des Landes Hessen (
http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln.
Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur
auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere
Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die
Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von
jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU
740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von
Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art
und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem
Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle
im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten
Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht! Angebote,
die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und
dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren
im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte
auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur
Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen
Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das
erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.