Beschreibung der Beschaffung
Einführung:
Gegenstand des Verfahrens sind Projektsteuerungsleistungen gemäß
AHO 2020, Handlungsbereiche A - E für das Projekt Erneuerung
"Filsgebiet-West" in Plochingen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
- Stufe 1: Projektstufen 1 + 2 und
- Stufe 2: Projektstufen 3 - 5
- besondere Leistungen
Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber
ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch
auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Gesamtkosten der Neuordnung werden angenommen mit ca. 13,6 Mio.
Euro netto.
Terminvorausschau (siehe im Detail beiliegender Rahmenterminplan):
Beginn umgehend nach Abschluss VgV-Verfahren vrsl. 3. Quartal 2022
Planungsphase 2022-2024
Vergabe- und Bauphase in Bauabschnitten 2023-2027
Angestrebter Projektabschluss 2028
Beschreibung:
Die Stadt Plochingen führt für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
"Filsgebiet-West" ein Vergabeverfahren für Aufgaben der Projektsteuerung
durch. In weiteren Verfahren werden Fachplanungen der Flächen- und
Objektplanung "Verkehrsanlagen/technische Ingenieurbauwerke",
"Ingenieurbauwerk Brücke / Tragwerksplanung" sowie "Städtebau /
Freiflächen" vergeben. Aus den Auftragsnehmern der einzelnen
Fachdisziplin wird ein Projektteam gebildet, das mit der Stadt und dem
Verbandsbauamt zum erfolgreichen Gelingen der Erneuerung
zusammenarbeitet.
Die Erneuerung ist erforderlich, da innerhalb des Gebietes vielfältige
Missstände insbesondere in der Gestaltung, Nutzungsbild, Erschließung,
Straßenführung, Gebäudesubstanz im Wohnumfeld und der
Aufenthaltsqualität besteht. Auf der Grundlage der breiten Mängelliste wurde
die Stadt Plochingen mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
"Filsgebiet-West" in das Bund-Länder-Programm "Wachstum und
nachhaltige Erneuerung" aufgenommen. Die Satzung über das
Sanierungsgebiet gem. §§ 136 ff. BauGB ist am 08.06.2018 in Kraft getreten.
Als Voraussetzung und Umsetzung der Städtebauförderung wurde im Jahr
2018 ein "Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept" (ISEK) erarbeitet. Diese bildet, ausgehend von der
Bestandsanalyse die Zielsetzung und das Konzept für eine nachhaltige
Gebietsentwicklung ab. Überragendes Interesse ist die gestalterische,
bauliche und funktionale Aufwertung des Gebietes zu erreichen, um das
Filsgebiet wieder näher an die Stadt anzubinden. Die wesentlichen
Zielsetzungen für die Gebietsentwicklung konzentrieren sich
schwerpunktmäßig auf die Aufbereitung der Bau- und Nutzungsstruktur in
Gewerbebereichen, die Neuordnung und Aufwertung der Erschließung, die
Qualitätsaufwertung der Wohnbereiche, sowie der gestalterischen und
ökologischen Aufwertung der Fils und Uferzonen.
Die in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind überwiegend
gewerblich genutzt mit größeren offenen, zum Teil brachliegenden
Lagerplätzen, einem aufgelockerten Gebäudebestand sowie einem geringen
Anteil an Wohnnutzung.
Die Fils bildet das prägende landschaftliche Element, die im zentralen
Bereich von einer maroden Brücke überspannt wird. Die Zufahrbarkeit ist
lediglich durch Bahnunterführungen gegeben. Das gestalterische Bild im
Gebiet ist mangelhaft.
Als Grundlage der weiteren Planung liegt eine städtebauliche Konzeption
vor, die vom Verbandsbauamt aus dem ISEK entwickelt wurde. Die
Neuordnung und Ergänzung der Erschließung und Wegeverbindungen, die
Neuordnung der Bauflächen innerhalb des Gebietes, der Brückenneubau
sowie die Aufwertung der Freiflächen sind hier planerisch umgesetzt.
Durch die Erneuerung soll das Image des Gebietes aufgewertet und eine
zukunftsfähige Gebietsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit angestrebt
werden. Das Filsgebiet soll durch die Neugestaltung aber auch seiner
Bedeutung als Bindeglied zwischen dem Landschaftspark "Bruckenwasen"
im Westen mit dem Mündungsbereich der Fils in den Neckar und dem
Landschaftsraum "Filstal" flussaufwärts gerecht werden. Für die
Realisierung der Konzeption sind Bauabschnitte vorgesehen.
Mit der Planung und Umsetzung nördlich der Fils sowie dem Neubau der
Filsbrücke soll kurzfristig begonnen werden und bis 2025 umgesetzt
werden. Die Neugestaltung der Filsuferbereiche und weitere
Wegeverknüpfungen sollen dazu parallel geplant werden. Nach dem
Neubau der Filsbrücke ist die Umsetzung von Maßnahmen südlich der Fils
bis 2027 vorgesehen.
Als Voraussetzung für die Objektplanung ist die planungsrechtliche und
bauordnungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Dazu werden innerhalb des
Gebietes zwei Bebauungsplanverfahren, jeweils für den nördlichen
(Aufstellungsbeschluss veröffentlicht) sowie den südlichen Teil
durchgeführt.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sind bereits
artenschutzrechtliche Untersuchungen und eine geologische Untersuchung
durchgeführt worden. Die möglichen Erschließungsoptionen wurde in Form
einer Machbarkeitsstudie bereits
voruntersucht.