Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt das Klinikum, Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines "Zentralklinikums Mittelbaden" zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: O018-22-001
Kurze Beschreibung:
“Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt das Klinikum, Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines "Zentralklinikums Mittelbaden" zu beauftragen.”
Kurze Beschreibung
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt das Klinikum, Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines "Zentralklinikums Mittelbaden" zu beauftragen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“a) Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Vergabeunterlagen”
Quelle: OJS 2022/S 062-163612 (2022-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der...”
Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.
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Quelle: OJS 2022/S 248-717879 (2022-12-20)