Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 01.01.2012 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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1. Die Referenz beinhaltet:
1.1 Sanierung / Instandsetzung oder Neubau eines Brückenbauwerkes (Sanierung / Instandsetzung, Neubau)
1.2 Besondere Umstände der Leistungserbringung: Überführung über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (ja / nein)
1.3 Besondere Umstände der Leistungserbringung: Bauen unter Aufrechterhaltung der Verkehre (ja / nein)
1.4 Komplexität des Referenzobjektes (Einstufung in die Objektliste nach Anlage 12 HOAI mit Nennung der einschlägigen Honorarzone und Begründung der Honorarzone) (Honorarstufe)
2. Erbrachte Leistungen der Projektsteuerung:
2.1 erbrachte Projektstufen 1 - 5 und Handlungsbereiche A-E gem. AHO Heft 9 und im Referenzzeitraum abgeschlossen (Projektstufen und Handlungsbereiche)
3. Baukosten brutto in €:
3.1 Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KGR 300 und KGR 400 (brutto)
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 1-5 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsstufe gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsstufe kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.