Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max.2 Referenzen (Referenz kann sich aus bis zu zwei Referenzprojekten zusammensetzen) vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2017 - Ablauf der Teilnahmefrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Ref. 1 Brückenbauwerk: Selbst erbrachte Leistung Projektstufe PS 2b, 3, 4, 5, Selbst erbrachte Projektsteuerungsleistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das eine Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehrs aufweist. (z.B. Straßenbahn, etc.), Selbst erbrachte Projektsteuerungsleistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau eines Brückenbauwerk der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) mit anrechenbaren Herstellkosten größer 3,0 Mio. Euro netto zum Gegenstand hat.
Ref. 2 Straßenbrücke: Selbst erbrachte Leistung Projektstufe PS 2b, 3, 4, 5, Selbst erbrachte Projektsteuerungsleistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das eine Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehrs aufweist. (z.B. Straßenbahn, etc.), Selbst erbrachte Projektsteuerungsleistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau einer Straßenbrücke der Bundes- oder Bundesfernstraße unter Aufrechterhaltung des Verkehrs zum Gegenstand hat, Selbst erbrachte Projektsteuerungsleistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau einer Straßenbrücke der Bundes- oder Bundesfernstraße) mit anrechenbaren Herstellkosten größer 3,0 Mio. Euro netto zum Gegenstand hat.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet: Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Projektstufen.
Mindestbedingung (gilt für Referenzprojekt) für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mind. einer Projektstufe 2b-5 im Referenzzeitraum sowie nachfolgende Punkte:
Ref. 1 Brückenbauwerk: Angabe Empfänger, Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Abschluss der Leistungserbringung in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (ab 2017 bis Ablauf der Teilnahmefrist), Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau eines Brückenbauwerk der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) zum Gegenstand hat.
Ref. 2 Straßenbrücke: Angabe Empfänger, Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Abschluss der Leistungserbringung in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (ab 2017 bis Ablauf der Teilnahmefrist), Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau einer Straßenbrücke einer Bundes- oder Bundesfernstraße zum Gegenstand hat.
Wenn die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen die Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mind. einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer geringeren Bewertung.