Der Auftrag umfasst die Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben in den Aufgabenfeldern "Grundsatzfragen von Bildung und Forschung", "Innovationspolitik", "Soziale Innovationen", "Strategische Vorausschau" und "Datengrundlagen für Bildung und Forschung".
Die Aufgaben des Auftragnehmers liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer fachlich bei anfallenden strategischen Aufgaben des Auftraggebers in den genannten Bereichen der Innovationspolitik und Innovationsforschung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft "Grundsatzfragen und Strategien der Bildung und Forschung“
04514-1/4(2022)”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben in den Aufgabenfeldern "Grundsatzfragen von Bildung und Forschung",...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben in den Aufgabenfeldern "Grundsatzfragen von Bildung und Forschung", "Innovationspolitik", "Soziale Innovationen", "Strategische Vorausschau" und "Datengrundlagen für Bildung und Forschung".
Die Aufgaben des Auftragnehmers liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer fachlich bei anfallenden strategischen Aufgaben des Auftraggebers in den genannten Bereichen der Innovationspolitik und Innovationsforschung.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=492760&criteriaId=28312 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-14
12:15 📅
“Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch...”
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
URL: http://www.bmbf.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
URL: http://www.bmbf.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 243-697394 (2022-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft "Grundsatzfragen und Strategien der Bildung und Forschung"
04514-1/4(2022)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 242 500 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K1: Konzept zur Zusammenarbeit mit dem AG zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Innovationspolitik (25%); K2: Konzept zur...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K1: Konzept zur Zusammenarbeit mit dem AG zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Innovationspolitik (25%); K2: Konzept zur Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Sozialen Innovationen, insb. unter Berücksichtigung auch internationaler Entwicklungen und anderer bereits initiierter Strategien der Bundesregierung (25%); K3: Konzept zur Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Strategischen Vorausschau (Foresight, Innovationsfolgenabschätzung und Trendanalyse), insbesondere unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer (datengestützter) Foresight-Ansätze sowie möglicher Verwertungsstrategien (25%); K4: Konzept für die Unterstützung des AG bei der Weiterentwicklung von Erhebungen und von Indikatorik in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (25 %)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 243-697394
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 04514-1/4(2022)
Titel: Projektträgerschaft "Grundsatzfragen und Strategien der Bildung und Forschung“
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 242 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 105-330983 (2023-05-30)