Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
EK 3.1.: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1): Kurztitel des Referenzprojektes, Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt; Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich, Leistungszeitraum/Projektdauer (Jahr), Angabe des Fördervolumens, Anzahl bearbeiteter Förderprojekte, Kurzbeschreibung des Referenzprojektes, Erläuterung zur Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung
EK 3.2: Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (s. Formblatt BesB 1):
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2 und 3 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 5 und 6 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
EK 3.3: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Der Bieter hat eine Eigenerklärung ( Formblatt BesB 2) abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm beteiligt/en werden,
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm zu sein. Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.