Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den EFRE (Los 1) und den ESF (Los 2) für die Prüfbehörde des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben. Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben. Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben.
Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben.
Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-09 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2032-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 048-124933
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Schätzwert der Rahmenvereinbarung zu Los 1: ca. 8.200.000 Euro netto
Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu Los 1: 10.000.000 Euro netto
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben.
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben.
Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Geschätzter Gesamtwert: 15 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Informationen über Lose:
Los 1 und Los 2; Bieter können bei Angebotsabgabe auf beide Lose im Preisblatt einen losübergreifenden Rabatt für den Fall der Zuschlagserteilung auf die Loskombination anbieten (Kombinationsangebote). Ist die Gesamtpunktzahl eines Kombinationsangebotes höher als die addierte Gesamtpunktzahl der beiden besten Angebote der Lose, wird der Zuschlag auf das wirtschaftl. Kombinationsangebot erteilt.
Los 1 und Los 2; Bieter können bei Angebotsabgabe auf beide Lose im Preisblatt einen losübergreifenden Rabatt für den Fall der Zuschlagserteilung auf die Loskombination anbieten (Kombinationsangebote). Ist die Gesamtpunktzahl eines Kombinationsangebotes höher als die addierte Gesamtpunktzahl der beiden besten Angebote der Lose, wird der Zuschlag auf das wirtschaftl. Kombinationsangebot erteilt.
Bezeichnung des Loses: Efre
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den EFRE für die Prüfbehörde des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027, insbesondere Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den EFRE für die Prüfbehörde des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027, insbesondere Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit folgenden weiteren Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen:
a) Stichprobenziehung gem. Ziff. 3.3.2 der Aufgabenbeschreibung
b) Prüfung der negativen Stichprobeneinheiten gem. Ziff. 3.3.4 der Aufgabenbeschreibung
c) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen der Aufgabenzuständigkeit des Auftraggebers, welche nicht bereits den definierten Aufgaben entsprechen, gem. Ziff. 3.5.3 der Aufgabenbeschreibung.
c) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen der Aufgabenzuständigkeit des Auftraggebers, welche nicht bereits den definierten Aufgaben entsprechen, gem. Ziff. 3.5.3 der Aufgabenbeschreibung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Auftrag betrifft die EFRE-kofinanzierten Förderprogramme des Landes Berlin.
Zusätzliche Informationen:
Schätzwert der Rahmenvereinbarung zu Los 1: ca. 8.200.000 Euro netto
Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu Los 1: 10.000.000 Euro netto
Bezeichnung des Loses: Esf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den ESF für die Prüfbehörde des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027, insbesondere Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den ESF für die Prüfbehörde des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027, insbesondere Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 700 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
b) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen der Aufgabenzuständigkeit des Auftraggebers, welche nicht bereits den definierten Aufgaben entsprechen, gem. Ziff. 3.5.3 der Aufgabenbeschreibung.
b) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen der Aufgabenzuständigkeit des Auftraggebers, welche nicht bereits den definierten Aufgaben entsprechen, gem. Ziff. 3.5.3 der Aufgabenbeschreibung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Auftrag betrifft die ESF-kofinanzierten Förderprogramme des Landes Berlin..
Zusätzliche Informationen:
Schätzwert der Rahmenvereinbarung zu Los 2: ca. 6.700.000 Euro netto
Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu Los 2: 8.000.000 Euro netto
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.1) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.
(1.2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
(1.2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise zu (1.1) und (1.2) abgeben. Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (sogenannte Eignungsleihe), ist die Erklärung zu (1.1) auch für diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise zu (1.1) und (1.2) abgeben. Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (sogenannte Eignungsleihe), ist die Erklärung zu (1.1) auch für diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(2.1) Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung, die freie Mitarbeiter einschließt und eine Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 10 Mio. für Vermögensschäden aufweist. Die Höchstleistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden muss mindestens das Dreifache der Mindestdeckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2.1) Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung, die freie Mitarbeiter einschließt und eine Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 10 Mio. für Vermögensschäden aufweist. Die Höchstleistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden muss mindestens das Dreifache der Mindestdeckungssumme betragen.
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
(2.2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto).
(2.3) Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto).
Mindeststandards:
Der Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds) muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens betragen haben:
Los 1 EFRE: 1 Mio. Euro netto.
Los 2 ESF: 1 Mio. Euro netto.
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose gilt als Mindestanforderung die Summe der geforderten Mindestumsätze zu Los 1 und Los 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(3.1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jeweils bezogen auf die beschäftigten Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, sonstigen Prüfer und Assistenten in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019)
(3.1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jeweils bezogen auf die beschäftigten Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, sonstigen Prüfer und Assistenten in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019)
(3.2) Angaben zu geeigneten Referenzen des Unternehmens aus den letzten 6 Jahren über früher ausgeführte Prüfungsleistungen für eine Prüfbehörde im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds mit Angaben zu:
• Auftraggeber, Prüfbehörde (auf Verlangen: Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
• Leistungszeitraum
• Förderperiode
• Rechnungswert
• Darstellung zu Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen und der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9 ) hervorgeht.
(3.3) Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals in Bezug auf:
(a) Qualifikation der Projektleitung
(b) Qualifikation der Prüfer/innen, die im Rahmen des Auftrags ständig eingesetzt werden sollen (Kernteam je Los)
(c) Qualifikation des Personals, auf das bei der Bewältigung von Belastungsspitzen zurückgegriffen werden kann (Back-up-Team je Los)
Zu (a) bis (c) sind jeweils Angaben gefordert zu:
• Namen
• Unternehmenszugehörigkeit, Position im Unternehmen
• Berufszulassung
• Vorgesehener Einsatzbereich im Auftrag
• Berufserfahrung in Jahren im Bereich Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds
• Persönliche Referenzen zur Durchführung von Prüfungsleistungen im Bereich der europäischen Strukturfonds (System-/Vorhabenprüfungen, Prüfung jährl. Rechnungslegung/Erstellung Entwurf Bestätigungsvermerk, Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch EU-Kommission oder europäischen Rechnungshof) mit Angaben zu:
• Persönliche Referenzen zur Durchführung von Prüfungsleistungen im Bereich der europäischen Strukturfonds (System-/Vorhabenprüfungen, Prüfung jährl. Rechnungslegung/Erstellung Entwurf Bestätigungsvermerk, Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch EU-Kommission oder europäischen Rechnungshof) mit Angaben zu:
o Auftraggeber, Prüfbehörde (auf Verlangen: Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
o Leistungszeitraum
o Förderperiode
o Rechnungswert
o Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9) hervorgeht.
(3.4) Erklärungen zum Vorliegen und zum Umgang mit bestehenden und zukünftigen Interessenkollisionen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, insbesondere,
- ob mit einer anderen öffentl. Stelle des Landes Berlin oder deren Dienstleister ein Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von EFRE- bzw. ESF-kofinanzierten Instrumenten/Projekten der Förderperiode 2021–2027 bei einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer existiert oder
- ob mit einer anderen öffentl. Stelle des Landes Berlin oder deren Dienstleister ein Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von EFRE- bzw. ESF-kofinanzierten Instrumenten/Projekten der Förderperiode 2021–2027 bei einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer existiert oder
- ob bei einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer ein Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben mit privaten Trägern bzw. Unternehmen existiert, die Begünstigte von EFRE- bzw. ESF-kofinanzierten Instrumenten/Projekten der Förderperiode 2021–2027 sind, oder
- ob bei einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer ein Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben mit privaten Trägern bzw. Unternehmen existiert, die Begünstigte von EFRE- bzw. ESF-kofinanzierten Instrumenten/Projekten der Förderperiode 2021–2027 sind, oder
- ob es aus anderen Gründen im Falle einer Beauftragung zu einer möglichen Interessenkollision bei der Auftragsausführung kommen kann.
Es ist ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung eines (zukünftigen) Interessenkonflikts im Einzelfall (z.B. Chinese Wall) gefordert. Ausgeschlossen werden Prüfungsgesellschaften, die mit einer anderen öffentl. Stelle des Landes Berlin oder deren Dienstleister einen Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben in der Förderperiode 2021–2027 abgeschlossen haben, die mit Mitteln des EFRE (Los 1) bzw. des ESF (Los 2) kofinanziert sind. Dasselbe gilt für den Abschluss von derartigen Verträgen mit privaten Trägern/Unternehmen, die Begünstigte von EFRE- bzw. ESF-Mitteln der Förderperiode 2021–2027 sind.
Es ist ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung eines (zukünftigen) Interessenkonflikts im Einzelfall (z.B. Chinese Wall) gefordert. Ausgeschlossen werden Prüfungsgesellschaften, die mit einer anderen öffentl. Stelle des Landes Berlin oder deren Dienstleister einen Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben in der Förderperiode 2021–2027 abgeschlossen haben, die mit Mitteln des EFRE (Los 1) bzw. des ESF (Los 2) kofinanziert sind. Dasselbe gilt für den Abschluss von derartigen Verträgen mit privaten Trägern/Unternehmen, die Begünstigte von EFRE- bzw. ESF-Mitteln der Förderperiode 2021–2027 sind.
Die Erklärung ist vom Bewerber, jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag und auf Verlangen des Auftraggebers von den geplanten Unterauftragnehmern einzureichen.
(3.5) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
● Geforderte Mindeststandards zu (3.1) - Anzahl der Mitarbeiter:
Die Mindestanzahl der Beschäftigten des Unternehmens muss aktuell (2021) betragen:
(a) Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer als Praxisinhaber, Sozius, gesetzlicher Vertreter oder Partner (Gruppe 1):
Los 1 EFRE: 2 Personen
Los 2 ESF: 2 Personen
(b) Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer, soweit unter (a) nicht erfasst, und erfahrene Prüfer ohne WP/vBP-Qualifikation (Gruppe 2):
Los 1 EFRE: 5 Personen
Los 2 ESF: 4 Personen
(c) Sonstige Prüfer und Assistenten mit mehr als zwei Jahren Berufserfahrung (Gruppe 3):
Los 1 EFRE: 7 Personen
Los 2 ESF: 5 Personen
(d) Sonstige Prüfer und Assistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung (Gruppe 4):
Los 1 EFRE: 4 Personen
Los 2 ESF: 3 Personen
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose gilt als Mindestanforderung die Summe der geforderten Beschäftigtenzahlen zu Los 1 und Los 2.
● Geforderte Mindeststandards zu (3.2) - unternehmensbezogene Referenzen:
Im Rahmen der Referenz/en müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein:
(a) Vertikale Systemprüfungen
(b) Horizontale Systemprüfungen
(c) Vorhabenprüfungen
(d) Prüfung der jährlichen Rechnungslegung und Erstellung des Entwurfs des Bestätigungsvermerkes
(e) Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch die europäische Kommission oder den europäischen Rechnungshof
Die Anforderungen zu (a) bis (e) können durch eine oder durch mehrere Referenzen erfüllt werden.
● Geforderte Mindeststandards zu (3.3) (a) - Projektleitung:
Die Projektleitung muss die Berufszulassung als Wirtschaftsprüfer/in i.S.d. § 1 WPO aufweisen und über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds verfügen.
● Geforderte Mindeststandards zu (3.3) (b) - Kernteam:
Los 1 EFRE: Mindestens 4 Prüfer/innen müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds verfügen.
Los 2 ESF: Mindestens 2 Prüfer/innen müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit europäischen Strukturfonds verfügen.
● Geforderte Mindeststandards zu (3.3) (b) und (c) - Kernteam und Back-up-Team:
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose müssen zwingend personenverschiedene Prüfer/innen benannt und den Losen konkret zugeordnet werden.
● Allgemein:
Das Formular „Erklärungen zur Eignung und zu den Ausschlussgründen“ nebst Anhängen I bis IV sowie das Formular „Erklärung zu Interessenkollisionen“ ist zwingend zu verwenden und muss vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. In Bezug auf Bewerbergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.
Das Formular „Erklärungen zur Eignung und zu den Ausschlussgründen“ nebst Anhängen I bis IV sowie das Formular „Erklärung zu Interessenkollisionen“ ist zwingend zu verwenden und muss vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. In Bezug auf Bewerbergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne des § 1 WPO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten insbesondere die:
- Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
- Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
- Besonderen Vertragsbedingungen in Bezug auf die Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen
- Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist geplant, je Los drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern (siehe Näheres Ziffer VI.3):
● 1. Qualität unternehmensbezogener Referenzen-max. 20 Pkt.; erreichte Pkt. werden addiert. Es werden nur Referenzen aus den letzten 6 Jahren für eine Prüfbehörde akzeptiert:
+ 5 Pkt. = mind. 3 verschiedene Ref. zur Durchführung von System- oder Vorhabenprüfungen bzgl. europäischer Strukturfonds
+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. für die Durchführung von…
… System- oder Vorhabenprüfungen bzgl. EFRE oder ESF
+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. für Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch die EU- Kommission oder den EU-Rechnungshof, welche prüfungsbezogene Stellungnahmen in der Kommunikation mit der EU-Kommission oder dem EU-Rechnungshof beinhaltete
● 2. Persönliche Referenzen der Projektleitung – max. 25 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert; der Nachweis kann durch eine oder mehrere persönliche Referenzen erbracht werden
+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. als Projektleitung bei der Durchführung von…
… System- oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF für eine Prüfbehörde
… System- und/oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF in der Förderperiode 2014–2020
… IT-Systemprüfungen in einem europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2014–2020
+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. als Projektleitung in Bezug auf die…
… Prüfung der jährlichen Rechnungslegung und die Erstellung eines Entwurfs des Bestätigungsvermerks in einem europäischen Strukturfonds für eine Prüfbehörde
… Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch die EU-Kommission oder den EU-Rechnungshof in der Förderperiode 2014–2020
● 3. Personalanzahl Prüfer/innen des Kernteams – max.15. Pkt.
15 Pkt. = > 10 Pers.
10 Pkt. = 9–10 Pers.
5 Pkt. = 7–8 Pers.
0 Pkt. = 4–6 Pers.
● 4. Persönliche Referenzen des Kernteams– max. 30 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert
+ 6 Pkt. = mind. 1 Ref. je Prüfer des Kernteams zur Durchführung von System- oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF
+ 6 Pkt. = mind. 50% der Prüfer/innen des Kernteams verfügt über eine Ref. zur Durchführung von System- oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF…
… für eine Prüfbehörde
… in der Förderperiode 2014–2020
+ 6 Pkt. = mind. 2 Ref. im Kernteam zur Durchführung von IT-Systemprüfungen in einem europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2014–2020
+ 6 Pkt. = mind. 1 Ref. im Kernteam in Bezug auf die Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch die EU-Kommission oder den EU-Rechnungshof in der Förderperiode 2014–2020
● 6. Persönliche Referenzen des Back-up-Teams – max. 5 Pkt.; erreichte Pkt. werden addiert
+ 1 Pkt. = mind. 1 Ref. je Prüfer/in des Back-up-Teams zur Durchführung von System- oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF
+ 1 Pkt. = mind. 50% der Prüfer/innen des Back-up-Teams verfügt über eine Ref. zur Durchführung von System- oder Vorhabenprüfungen im Bereich EFRE oder ESF…
… für eine Prüfbehörde
… in der Förderperiode 2014–2020
+ 1 Pkt. = mind. 2 Ref. im Back-up-Team zur Durchführung von IT-Systemprüfungen in einem europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2014–2020
+ 1 Pkt. = mind. 1 Ref. im Back-up-Team in Bezug auf die Begleitung einer Prüfung der Prüfbehörde durch die EU-Kommission oder den EU-Rechnungshof in der Förderperiode 2014–2020
15 Pkt. = > 7 Pers.
10 Pkt. = 6–7 Pers.
5 Pkt. = 4–5 Pers.
0 Pkt. = 2–3 Pers.
5 Pkt. = ≥ 5 Pers.
3 Pkt. = 4 Pers.
1 Pkt. = 3 Pers.
0 Pkt. = ≤ 2 Pers.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit korrespondiert mit den nach der VO (EU) Nr. 2021/1060 festgelegten Prüfungsleistungen für die Förderperiode 2021-2027, welche durchgehend während der gesamten Förderperiode zu erbringen sind. Anderenfalls kann die Erfüllung der Verpflichtungen der Prüfbehörde aus der VO 2021/1060 nicht gewährleistet werden und es droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch die EU-Kommission.
Die Laufzeit korrespondiert mit den nach der VO (EU) Nr. 2021/1060 festgelegten Prüfungsleistungen für die Förderperiode 2021-2027, welche durchgehend während der gesamten Förderperiode zu erbringen sind. Anderenfalls kann die Erfüllung der Verpflichtungen der Prüfbehörde aus der VO 2021/1060 nicht gewährleistet werden und es droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch die EU-Kommission.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit korrespondiert mit den nach der VO (EU) Nr. 2021/1060 festgelegten Prüfungsleistungen für die Förderperiode 2021-2027, welche durchgehend während der gesamten Förderperiode zu erbringen sind. Anderenfalls kann die Erfüllung der Verpflichtungen der Prüfbehörde aus der VO 2021/1060 nicht gewährleistet werden und es droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch die EU-Kommission.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Laufzeit korrespondiert mit den nach der VO (EU) Nr. 2021/1060 festgelegten Prüfungsleistungen für die Förderperiode 2021-2027, welche durchgehend während der gesamten Förderperiode zu erbringen sind. Anderenfalls kann die Erfüllung der Verpflichtungen der Prüfbehörde aus der VO 2021/1060 nicht gewährleistet werden und es droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch die EU-Kommission.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Es ist geplant, je Los drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der Auswahlkriterien und getrennt nach den beiden Losen. Die maximal erreichbare Punktzahl je Los beträgt 100 Punkte. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als drei Bewerber in einem Los für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber des betreffenden Loses mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass in dem Los mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Bei genau oder weniger als drei Bewerbern werden alle Bewerber des betreffenden Loses, die die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Es ist geplant, je Los drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der Auswahlkriterien und getrennt nach den beiden Losen. Die maximal erreichbare Punktzahl je Los beträgt 100 Punkte. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als drei Bewerber in einem Los für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber des betreffenden Loses mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass in dem Los mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Bei genau oder weniger als drei Bewerbern werden alle Bewerber des betreffenden Loses, die die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
3. Schätzwert und Höchstwert der Rahmenvereinbarung gemäß EuGH-Rechtsprechung:
Der Schätzwert der Rahmenvereinbarung für beide Lose beträgt 15 Mio. Euro netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für beide Lose beträgt 18 Mio. Euro netto.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 048-124933 (2022-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022-EFRE-ESF
Kurze Beschreibung:
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben. Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der
Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und
Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben. Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der
Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und
Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Gesamtwert des Auftrags: 15 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stabsstelle Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption, Innenrevision der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben. Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin fungiert für die Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2021–2027 als Prüfbehörde gem. Art. 71 Abs. 1 der VO 2021/1060. Ihr obliegen die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Aufgaben. Die Prüfbehörde beabsichtigt in beiden Programmen u.a. die in Art. 77 der VO 2021/1060 normierten Prüfungsleistungen (Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen, Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung) als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks (Art. 77 Abs. 3 Buchst. a der VO 2021/1060) in zwei Losen (Los 1: EFRE; Los 2: ESF) zu vergeben.
Die Prüfaufträge sind fondsbezogen von eigenständigen Prüfteams durchzuführen. Das letzte Geschäftsjahr der
Förderperiode 2021–2027 erstreckt sich vom 01.07.2030 bis 30.06.2031, wobei die Prüfungsergebnisse und
Follow-up-Maßnahmen bis zum 15.02.2032 abgeschlossen sein müssen.
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den EFRE für die Prüfbehörde
des Landes Berlin zur Förderperiode 2021 bis 2027, insbesondere Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und
Prüfungen zur jährlichen Rechnungslegung als Voraussetzung für die Erstellung des Bestätigungsvermerks
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit folgenden weiteren Leistungen ganz oder teilweise zu
beauftragen:
c) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen
der Aufgabenzuständigkeit des Auftraggebers, welche nicht bereits den definierten Aufgaben entsprechen,
gem. Ziff. 3.5.3 der Aufgabenbeschreibung.
Kurze Beschreibung:
Prüfungsleistungen gemäß Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 für den ESF für die Prüfbehörde
Beschreibung der Optionen:
b) Prüfungs- und vergleichbare Dienstleistungen von bis zu 200 Personenstunden pro Kalenderjahr im Rahmen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Auftrag betrifft die ESF-kofinanzierten Förderprogramme des Landes Berlin.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin