Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium). Die EEE kann über den Link III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium). Die EEE kann über den Link (
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
d) Erklärung, dass kein Interessenskonflikt nach § 6 VgV besteht,
e) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe der Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evt. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug,
f) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachauftragnehmer) berufen § 36/46 VgV, so ist gesondert nachzuweisen:
f.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe des Nachauftragnehmers § 47 VgV
f.2) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag durch Nachauftragnehmer bearbeitet werden § 46(3) Nr. 10 VgV
f.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch Nachauftragnehmer
f.4) Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2 durch Nachauftragnehmer
g) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV sind je Mitglied anzugeben:
g.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
g.2) Erklärung zur Rechtsform,
g.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
g.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
g.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
g.6) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
g.7) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähgkeit nach III.1.2 durch jedes Mitglied.
h) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.