Beschreibung der Beschaffung
Aufgaben im Einzelnen
Der/Die gesuchte Auftragnehmer/Auftragnehmerin soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen:
a) Daten recherchieren sowie eigene statistische Auswertungen vornehmen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Für die vorzunehmenden statistischen Auswertungen sind wenigstens die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), der Mikrozensus sowie SOEP- und PASS-Daten zu nutzen; weitere Datenbasen sollen recherchiert und können ergänzend einbezogen werden. Die Datenrecherchen und statistischen Auswertungen beziehen sich zum Beispiel auf die Anzahl der Familien differenziert nach Kinderzahl, Kindesalter, Paarfamilie und Getrennt-, Alleinerziehende usw., auf Familien und Einkommen(sverteilung), auf Familien und Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder, auf die Schätzungen der Inanspruchnahme der bisherigen Leistungen (absolut und als Inanspruchnahmequote) und der zukünftigen Inanspruchnahme etc.
b) Kostenschätzungen und Ex-Ante-Wirkungsanalysen durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Die Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen sollen mittels eines Mikrosimulationsmodells mit einer repräsentativen Stichprobe der Bevölkerung als Datengrundlage durchgeführt werden. Im Modell soll das deutsche Steuer- und Transfersystem zum fortlaufend aktualisierten Rechtsstand abgebildet und die Interaktion von Leistungen berücksichtigt werden (Steuer-Transfer-Modell). Zudem sind die Schätzungen und Analysen sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung von Arbeitsangebotseffekten durchzuführen. Dafür ist ein empirisch gestütztes und nach unterschiedlichen Familientypen differenzierendes Arbeitsangebotsmodell einzusetzen, mit dem Vorhersagen über das Arbeitsangebotsverhalten der Familienmitglieder gemacht werden können.
Transferentzugsraten und Grenzbelastungen bezogen auf das Einkommen sind darzustellen, ebenso Mehr- und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine zentrale Aufgabe des IMA-Prozesses besteht in der Festlegung des Einkommensbegriffs, der der Abschmelzung des Zusatzbetrags zugrunde liegen soll. Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen (einschließlich der Interaktion von Leistungen) müssen daher unterschiedliche Einkommensbegriffe berücksichtigen.
c) Folge- und Wechselwirkungen aus der Interaktion staatlicher Leistungen und Regelungen jenseits der Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen separat nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Zum Beispiel beeinflusst heute die Höhe der Regelbedarfe die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums und damit die Höhe der steuerlichen Freibeträge. Ferner können sich je nach Ausgestaltung der Kindergrundsicherung unterschiedliche Folgen für den Finanzmehrbedarf oder Einsparungen beispielhaft beim Arbeitslosengeld II (zukünftig Bürgergeld), Wohngeld, Unterhalt(svorschuss), BAföG sowie weiterer Sozialleistungen ergeben. Auch sind Auswirkungen auf Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge darzustellen.
d) Berechnungen zur künftigen Höhe des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Es sollen verschiedene Berechnungen zu den einzelnen Bestandteilen des neu zu definierenden soziokulturellen Existenzminimums von Kindern auf Basis der EVS und gegebenenfalls weiterer Datenquellen nach den Vorgaben der Facharbeitsgruppe 5 durchgeführt werden.
e) Mit den Facharbeitsgruppen zusammenarbeiten.
Der Erfolg der Arbeitsgruppe Quantifizierung (Q) hängt maßgeblich von dem Vertrauen aller beteiligten Bundesministerien in die zur Verfügung gestellten Ergebnisse ab. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss daher
- in einem fortwährenden Austausch mit der Facharbeitsgruppe Q - auch jenseits der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q - stehen,
- die organisatorische (Terminabstimmung, Räumlichkeiten, Technik, Verpflegung usw.) und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q übernehmen. Die Facharbeitsgruppe Q soll in 2023 fünfmal zusammenkommen, Tagungsort ist Berlin,
- seine/ihre Ergebnisse, die eingesetzten Berechnungsmethoden und Datenbasen dokumen-tieren, erläutern und mit den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe Q abstimmen sowie ggfs. zu Schätzungen Dritter Stellung nehmen,
- die Ergebnisse bei Bedarf in weiteren betroffenen Facharbeitsgruppen vorstellen, erläutern und mit den Arbeitsgruppenmitgliedern diskutieren,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Ergebnisse durchführen (z. B. Validierung durch Nutzung mehrerer Datenbasen) und dokumentieren,
- in Abstimmung mit der Facharbeitsgruppe Q das Mikrosimulations- und ggfs. das Arbeitsangebotsmodell weiterentwickeln.
f) Den Gesetzgebungsprozess begleiten
Nach Abschluss der IMA KiGruSi (voraussichtlich Ende 2023) startet der Gesetzgebungsprozess auf Grundlage des Berichts der IMA KiGruSi. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin muss für den Gesetzgebungsprozess die benötigten Zahlen auf Basis ihrer bisherigen Berechnungen bereitstellen und gegebenenfalls mit aktualisierten Berechnungen begleiten.