Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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Zur Bewerbung zugelassen sind alle in den Mitgliedstaaten der EU ansässigen, natürlichen und/ oder juristischen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der benannten Berufsbezeichnung berechtigt sind oder über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, deren Anerkennung nach den europäischen Richtlinie gewährleistet sind und einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Leistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.: Bachelor- oder Masterstudium in Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, BWL/VWL, Geographie, Stadt- und Regionalplanung, Marketing - vergleichbar oder ähnlich - deutscher oder in der EU anerkannter Abschluss ODER Quereinsteiger mit entsprechender Weiterbildungen und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in Teil- oder Vollzeit.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Rechtslage - Geforderte Nachweise
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder Nachunternehmer erfüllen muss:
Für jede Bewerbung ist zwingend ein vorgegebenes Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und rechtsverbindlich unterschriebenem Bewerbungsformular des Bewerbers/ aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ggf. eingebundener Nachauftragnehmer und den im Formular geforderten Anlagen, zusätzlich zu den Nachweisen, Erklärungen und Darstellungen, in die Wertung einbezogen. Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrer Bewerbung den Bewerbungsbogen, die geforderten Formblätter, Erklärungen und Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Falle der Einbindung von Nachauftragnehmern müssen mit der Bewerbung des Hauptauftragnehmers jeweils für jeden eingebundenen Nachauftragnehmer der Bewerbungsbogen, die geforderten Formblätter, Erklärungen und Nachweise eingereicht werden.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines Nachunternehmers haben den Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/ Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksamen und gültigen Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben und nach den Vorgaben im Bewerbungsbogen einzureichen (gültige Kopien der Nachweise sind zulässig):
- Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für juristische Personen)
- Angaben der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters einschl. Angaben der beruflichen Qualifikation sowie eine personenbezogene Referenzliste zum Nachweis einer mind. 2-jährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung
- Erklärung zur steuerlichen Unbedenklichkeit (Angabe im Bewerbungsbogen)
- Erklärung zur Sozialversicherung (Angabe im Bewerbungsbogen)
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft (Angabe im Bewerbungsbogen)
- Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 42 VgV (Angabe im Bewerbungsbogen)
- Einhaltung Bewerbungsfrist
- Einreichung eines vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens
- Bewerbungsbogen rechtskräftig unterschrieben
- zusätzlich für Bewerbergemeinschaften: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bereitschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft für den Fall der Beauftragung einschließlich der Angabe des bevollmächtigten kaufmännischen Vertreters und Stellvertreters und nachvollziehbarer Angaben zu fachlichen/leistungsbezogenen Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft (Organigramm).
- Zusätzlich für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Nachunternehmern: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die verbindliche Verfügbarkeit der benannten Nachunternehmerkapazitäten im Auftragsfall.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und verbindlich unterschriebenem Bewerbungsformular des Bewerbers/ aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ggf. eingebundener Nachunternehmer gemäß dem im Teilnahmeantrag geforderten Anlagen berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen bestehend aus
•Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag
•Aufgabenstellung
•Bewertungsmatrix
sind digital abrufbar und sind elektronisch in Textform spätestens zum Eingangstermin einzureichen.
Der Bewerber hat anzugeben ob Ausschlussgründe nach §§ 124 GWB (Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular) vorliegen.
1.Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. das Bewerbungsformular und weitere Unterlagen sind auf den eigenen Computer herunterzuladen dort auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind mit den erforderlichen Anlagen auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung ist auf der Plattform eine Registrierung erforderlich. Eine gesonderte Unterschrift bzw. eine qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
2.Nicht fristgerecht über die Vergabeplattform eingereichte, oder aber schriftlich (in Papierform, per E-Mail) eingereichte Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.Fragen zum Verfahren oder aber zu den Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Fragen werden anonymisiert, zusammengefasst beantwortet, per 11.04.2022 und allen registrierten Bewerbern ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Nach dem 10.04.2022 eingegangene Fragen können nicht beantwortet werden.
4.Die Nachforderung persönlicher oder unternehmensbezogener Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 VgV bleibt vorbehalten Ein Rechtsanspruch auf Nachreichung besteht nicht. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zwingend zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.