Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Straßenplaner*in/Projektingenieur*in:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar)
-Eine Referenz in den letzten zehn Jahren mit dem folgenden Mindestkriterium vorzuweisen:
"Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien."
Projektleiter*in:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar)
-3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter*in im Bereich der Objektplanung
-Eine Referenz in den letzten zehn Jahren mit dem folgenden Mindestkriterium vorzuweisen:
"Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien."
Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen vom Straßenplaner*in/Projektingenieur*in übernommen werden.
Bauzeichner*in für die planerische Ausarbeitung:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner (oder vergleichbare Berufsausbildung, z.B. Technischer Zeichner)
-Die Arbeitsschwerpunkte bei den geforderten Zeichenprogrammen müssen in der Straßenplanung gemäß Leistungsbeschreibung liegen.
-3 Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI in LPH 3 und 4 geplant haben, dessen Planungsschwerpunkt an einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung lag.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Führungskraft:
Mind. eine Führungskraft, der/die ein Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) abgeschlossen sowie min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Straßenplanung hat. Die Berufserfahrung in dem genannten Bereich ist durch eine persönliche
Referenz nachzuweisen. Die Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office (Word, Excel, PowerPoint), MS-Project, CAD-Software mit Schnittstellen gem. Leistungsbe-schreibung/Vertragsbedingung, Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020; Zum Datenaustausch zwischen AN, AG und Dritten erforderliche Datenübertragungsmöglichkeit.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens:
Ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.