Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die technische Betriebsausstattung
Der Bieter muss mindestens über jeweils 2 eigene Fahrzeuge verfügen, die folgende, technische Anforderungen erfüllen:
für die Reinigung von Kanälen DN 200 bis DN 800 oder entsprechender Ei-Profile
10-12 m³ Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m³/Stunde Luftdurchsatz, Saugchlauchlänge DN 100 mm Spülschlauchlänge größer 120 m
Pumpenleistung von ca. 320 l/Minute, 150 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsdüse 80-100 bar
für die Reinigung der Dimensionen DN 900 bis DN 1200 oder entsprechender Ei-Profile, Maul- oder Sonderprofile:
14-15 m³ Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m³/Stunde Luftdurchsatz, Saugschlauchlänge DN 125 mm- DN 150 mm, Spülschläuche Länge größer 120 m, Pumpenleistung ca. 320-450 l/Minute, 150-180 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsstufe 80-100 bar.
Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen; der Fahrzeuggrenzwert darf demnach je Bauart 80 dB (A) bzw. 84 dB (A) nicht überschreiten. Es ist nachzuweisen, dass die Fahrzeuge mit Rundumleuchten und den vor Ort notwendigen Gaswarn-, Sicherheit- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Steighilfen, Schaufeln, Seilen, Schildern, Baustelleneinrichtungseinrichtungen (Absperrbaken, Warnschildern) ausgestattet sind.
Der Bieter muss nachweisen, über folgende Kameratechnik zu verfügen: Farbkamera (Dreh-schwenkbar, Schwenkwinkel mindestens 90°) mit einer horizontalen Mindestauflösung von 420 Zeichen; die Farbechtheit und Bildschärfe muss durch die Aufnahme eines universal Testbildes T05/DIN 25.435 nachweisbar sein., Beleuchtung, eine Anpassung an die unterschiedlichen Nennweiten der Kanäle, Transport-"Richtung sowie 300 m Kabel mit Umlenkungskontrolle, Längenmesseinrichtungen, elektrische Kabelaufspulwinde. Genauigkeit der Längenmesseinrichtung plus/-10 cm.
Die Mindestanforderung an die technische Betriebsausstattung ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen; für die Fahrzeuge ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung I nachzuweisen.
II. Mindestanforderung an die auf berufliche Qualifikation des eingesetzten Personals
Die Operateure haben die erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses zum Beispiel DWA oder gleichwertig nachzuweisen.
Für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal ist ein Nachweis zu führen, dass die Anforderungen nach Kapitel 3.10.2.1 (Personal) RAL-GZ 961 (Güte-Prüfbestimmungen des Kühlschutzes Kanalbau e.V - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und Kanälen-Gütesicherung erfüllt werden.
Der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) muss über eine technikbezogene Einweisung des jeweiligen Systemherstellers verfügen, die nachzuweisen ist. Die vorgenommene, jährliche Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften oder die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (nach GUV06 und 21.14, insbesondere G 20, G 25 und G 26) sind nachzuweisen.
III. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Reinigungsleistungen von Kanalnetzen durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Die Referenzen müssen die Erbringung von Kanalreinigungen von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 15.000 m betreffen.
Bei den Referenzen muss Dienstleistungsaufträge betreffen, die nach dem 01.01.2019 erbracht worden sind.
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Kamerabefahrung Dienstleistungen von Kanalnetzen durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Die Referenzen müssen die Erbringung von Kamerabefahrung von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 3.000 m bezogen auf eine Ortslage betreffen.
Bei den Referenzen muss Dienstleistungsaufträge betreffen, die nach dem 01.01.2019 erbracht worden sind.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.