Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Der Auftragnehmer darf keine Vertriebspart-nerschaft mit einem Softwarehersteller betreiben. Auf diese Weise ist zu gewährleisten, dass die Beratungsleistungen objektiv, pro-duktneutral, herstellerunabhängig und ohne weitergehende wirtschaftliche Interessen erbracht werden.
Bitte geben Sie eine Eigenerklärung ab, die darstellt, ob und auf welche Weise Sie sich an dem Vertrieb von (Standard)-Software beteili-gen oder beteiligen werden, sowie ob und auf welche Weise Sie mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sind, die sich möglicherweise an Vertrieb von (Standard)-Software beteiligen oder beteiligen werden.
Bitte bestätigen Sie zudem, dass Sie eine herstellerunabhängige Beratung zu Tool- wie auch zu Softwareanbietern gewährleisten.
4b: Der Auftragnehmer darf keine Audits im Auftrag von Software-Herstellern durchführen oder anderweitige Audit-Aktivitäten für oder im Auftrag von Software-Herstellern durchführen. Auf diese Weise ist zu gewährleisten, dass die Projektaktivitäten ausschließlich im Sinne des Auftraggebers (SID) durchführt und keine Interessenskonflikte entstehen.
Bitte geben Sie eine Eigenerklärung ab, die darstellt, ob Sie im Auftrag von Software-Herstellern Audits durchführen oder anderweitige Audit-Aktivitäten für oder im Auftrag von Software-Herstellern durchführen.
4c: Bitte weisen Sie den Einsatz eines Qualitäts-managementsystems nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig nach. Legen Sie dazu einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstell-te Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifi-zierung entnehmen lässt.
4d: Bitte weisen Sie den Einsatz eines Informationssicherheitsmanagement-Systems nach DIN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar nach. Legen Sie dazu ein Zertifikat, einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.
4e: Bitte geben Sie mindestens drei einschlägige Unternehmensreferenzen über Projekte der letzten drei Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) an, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:
1. Auftraggeber des Projekts mit vollständiger Anschrift,
2. Laufzeit des Projekts,
3. Beschreibung des Projekts,
4. Inhalt und Art der eigenen Leistungen,
5. Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in Personentagen),
6. eingesetzte Methoden / Technologien und
7. Anzahl der beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens.
Soweit das Projekt zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht abgeschlossen ist, muss der Hauptteil der Leistung bereits erbracht worden sein.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung von Unterauftragnehmern muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei Kriterium 4e handelt es sich um ein Bewertungskriterium. Die Bewertung erfolgt für jede Referenz einzeln mit 0, 1, 3 oder 5 Punkten. Anschließend wird aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen ein Durchschnittswert errechnet, der die erreichte Eignungspunktzahl darstellt. Je Referenz können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Bedingungen der Eignungsprüfung im Falle der Eignungsleihe unter Abschnitt VI.3).