In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Referenznummer: 2022OKR000001
Kurze Beschreibung:
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-19 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 076-208129
ABl. S-Ausgabe: 76
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geflügel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Tötung von Geflügel
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Eine Verlängerung über den 30.09.2026 hinaus erfolgt nicht.
Bezeichnung des Loses: Klauentiere
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Tötung von Klauentieren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• eine Auflistung der durchgeführten unterstützenden Dienstleistungen im Tierseuchenfall im Zeitraum der letzten drei Jahre (2019 bis heute), einschließlich der dabei angewandten Tötungsverfahren, der jeweiligen Tierart, der Tierzahl unter Angabe von Name und Adresse eines Ansprechpartners der jeweiligen Referenz gem. Anlage 4 zum Leistungsverzeichnis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• eine Auflistung der durchgeführten unterstützenden Dienstleistungen im Tierseuchenfall im Zeitraum der letzten drei Jahre (2019 bis heute), einschließlich der dabei angewandten Tötungsverfahren, der jeweiligen Tierart, der Tierzahl unter Angabe von Name und Adresse eines Ansprechpartners der jeweiligen Referenz gem. Anlage 4 zum Leistungsverzeichnis
• Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz mit Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, für den Zeitraum der letzten drei Jahre (2019 bis heute) gem. Anlage 5 zum Leistungsverzeichnis
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Betäubungs- und Tötungsmethoden:
• eine Auflistung der geplanten Verfahren zur Betäubung und Tötung mit Angaben zu den Tötungskapazitäten innerhalb von 24 Stunden, jeweils getrennt für die einzelnen Tierarten und unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen der Verfahren
• eine Aufstellung der vorhandenen Gerätschaften zur Betäubung und Tötung (inkl. detaillierter Beschreibung) sowie die aktuellen Standardarbeitsanweisungen gem. Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für alle geplanten Betäubungs- und Tötungsverfahren
• eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Sachkundenachweise gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für alle Personen, welche für die Durchführung der unter Ziffer II. und/oder Ziffer III. des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Tätigkeiten vorgesehen sind
• eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Sachkundenachweise gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für alle Personen, welche für die Durchführung der unter Ziffer II. und/oder Ziffer III. des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Tätigkeiten vorgesehen sind
• Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für den für die Bestandsräumung vor Ort hauptverantwortlichen Vertreter des Auftragnehmers
2. Reinigung und Dekontamination:
• eine Aufstellung inkl. detaillierter Beschreibung der vorhandenen Gerätschaften bzgl. geeigneter Desinfektionsmittel und Dekontaminationsschleusen (für Personen und Fahrzeuge) in einer für den Einsatz vor Ort erforderlichen Anzahl und Größe
• Vorlage von aktuellen Standardarbeitsanweisungen zu den im Tierseuchenfall eingesetzten Dekontaminationsmaßnahmen, die den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion entsprechen
• Vorlage von aktuellen Standardarbeitsanweisungen zu den im Tierseuchenfall eingesetzten Dekontaminationsmaßnahmen, die den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion entsprechen
• eine aktuelle Personalliste inkl. der Schulungsnachweise bzgl. geschultem Personal in ausreichender Anzahl, das ständig abrufbereit ist, um Auf-/Abbau und Betrieb der Dekontaminationsschleusen vor Ort ohne zeitlichen Verzug gewährleisten zu können
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils gelt
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils gelt
Gesamtwert des Auftrags: 600 845 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lgl.bayern.de🌏
Fax: +49 91316808-2119 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: Vetcon GmbH & Co KG
Postanschrift: Industriestraße 72
Postort: Holdorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Vechta
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 600 845 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 2019/S 198-481334
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606 91511 Ansbach
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2022/S 169-479491 (2022-08-30)