Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (
www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (
www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447561016 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal Bi-Medien möglich ist.
Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert!
Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.
Zu Punkt: I.1) Als Kontakt- und Submissionsstelle für das Ausschreibungsverfahren agiert die
Region Hannover, Team Zentrale Vergabeangelegenheiten
Hildesheimer Straße 20,
30169 Hannover,
vertreten durch den Regionspräsidenten,
die für die Vergabestellen, die nachstehend benannt sind, sowie für alle potentiell Beitrittsberechtigten ausschreibt:
der Stadt Barsinghausen
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
vertreten durch den Bürgermeister,
Stadt Burgwedel,
Fuhrberger Straße 4,
30938 Burgwedel,
vertreten durch die Bürgermeisterin,
Stadt Gehrden,
Kirchstraße 1-3,
30989 Gehrden,
vertreten durch den Bürgermeister,
der Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze
vertreten durch den Bürgermeister,
Stadt Springe,
Auf dem Burghof 1,
31832 Springe,
vertreten durch den Bürgermeister,
Potentiell beitrittsberechtigt ist jede kommunale Gebietskörperschaft innerhalb des in § 3 der Hauptsatzung der Region Hannover erfassten Regionsgebietes, konkret:
Burgdorf, Garbsen, Landeshauptstadt Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Sehnde, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf und die Region Hannover. Beitrittsberechtigt sind weiter die rechtlich selbständigen Unternehmen der Region Hannover, die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung von der Region Hannover mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag betraut sind. Dies sind die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und die regiobus Hannover GmbH.
zu I.2): Die Ausschreibung erfolgt für die Regionskommunen Barsinghausen, Burgwedel, Gehrden, Seelze und Springe sowie die beitrittsberechtigten weiteren Regionskommunen und die in den Vergabeunterlagen benannten Einrichtungen.