Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EA 3.1: Qualitätsmanagement
Der Bewerber reicht eine Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements im Bereich des Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung ein.
Der Bewerber geht im Rahmen der Darstellung auf ggf. von Ihnm adaptierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9000, 9001) ein und erläutert deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Erwartet wird die Darstellung konkreter und wirkungsvoller Maßnahmen des Qualitätsmanagements, die die Besonderheit gleichwertiger Aufträge abdecken.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich folgender Bewertungsaspekte
I: Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Qualitätsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag; eine optimale Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Qualitätsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf
den hiesigen Auftrag ist gegeben, wenn die Darstellung plausibel, widerspruchsfrei und konsistent ist und erkennbar ist, wie und mit welchen Mitteln (Personal, Werkzeuge, Instrumente etc.) eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
II: Passgenauigkeit des Qualitätsmanagements im Umfeld von Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung bezogen auf
den hiesigen Auftrag (z.B. welche Bereiche der Qualitätssicherung abgedeckt werden, wie etwa produkt- und/oder prozessbezogene Qualitätssicherung etc.); eine optimale Passgenauigkeit des Qualitätsmanagements ist gegeben, wenn für das
Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen präzise beschrieben
werden und erkennbar ist, wie eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
Textumfang: Maximal vier (4) DIN A4 Seiten (je Unternehmen), Schriftgröße 11, mit Graphiken maximal sechs (6) DIN A4 Seiten (darüber hinausgehender Text wird nicht berücksichtigt).
Die Darstellung zum Qualitätsmanagement des Unternehmens ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.2: Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem
Der Bewerber erklärt für seinUnternehmen als Bewerber/Bewerbergemeinschaft, dass das Unternehmen über eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrag gültiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt und dieses dem Teilnahmeantrag als Anlage beigelegt hat.
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN EN ISO 9001 gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt, ist das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.3: Informationssicherheitsmanagement
Der Bewerber reicht eine Beschreibung des unternehmenseigenen Informationssicherheitsmanagements im Bereich des Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung ein.
Der Bewerber geht im Rahmen der Darstellung auf ggf. von Ihnm adaptierte Informationssicherheitsmanagemente (z. B. DIN ISO/IEC 27001) ein und erläutert deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Erwartet wird die Darstellung konkreter und wirkungsvoller Maßnahmen des Informationssicherheitsmanagement, die die Besonderheit gleichwertiger Aufträge abdecken.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich folgender Bewertungsaspekte
I: Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Informationssicherheitsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag; eine optimale Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Informationssicherheitsmanagements und der
diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag ist gegeben, wenn die Darstellung plausibel, widerspruchsfrei und konsistent ist und erkennbar ist, wie und mit welchen Mitteln (Personal, Werkzeuge, Instrumente etc.) eine Adaption auf
den hiesigen Auftrag erfolgt.
II: Passgenauigkeit des Informationssicherheitsmanagements im Umfeld von Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche
Verwaltung bezogen auf den hiesigen Auftrag (z.B. welche Bereiche vom Informationssicherheitsmanagement abgedeckt werden); eine optimale Passgenauigkeit des Informationssicherheitsmanagements ist gegeben, wenn für das
Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung erforderliche Maßnahmen im Bereich der Informationssicherheit
präzise beschrieben werden und erkennbar ist, wie eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
Textumfang: Maximal vier (4) DIN A4 Seiten (je Unternehmen), Schriftgröße 11, mit Graphiken maximal sechs (6) DIN A4 Seiten (darüber hinausgehender Text wird nicht berücksichtigt).
Die Darstellung zum Informationssicherheitsmanagement des Unternehmens ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.4: DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheitsmanagement- oder BSI Grundschutz-Zertifizierung
Der Bewerber verfügt über eine Unternehmenszertifizierung im Bereich Informationssicherheit (ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz oder gleichwertig).
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagements nach DIN ISO/IEC 27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitsmanagement verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN ISO/IEC 27001 gleichwertiges Informationssicherheitsmanagement verfügt, ist das Informationssicherheitsmanagement des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.5: DIN ISO/IEC 20000 IT Service Management-Zertifizierung
Der Bewerber verfügt über eine Unternehmenszertifizierung im Bereich IT Service Management (ISO 20000 oder gleichwertig).
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des IT Service Managements nach DIN ISO/IEC 20000 oder ein gleichwertiges IT Service Managements) verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN ISO/IEC 20000 gleichwertiges IT Service Managements verfügt, ist das IT Service Managements des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.6: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seine Umsetzung in nationales Datenschutzrecht gewährleistet
Der Bewerber erklärt im Sinne des Art. 28 Abs.1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen seiner Leistungserbringung so durchführt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO sowie deren Umsetzung in nationales Datenschutzrecht erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.7: Unternehmensreferenzen zur Auftragsverarbeitung
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO / § 62 BDSG zum Leistungsgegenstand hat und der Bewerber in der Rolle des Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO agiert hat. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.8: Unternehmensreferenzen zur Auftragsverarbeitung - Leistungserbringung für die öffentliche Verwaltung / Landes- und/oder Kommunalverwaltungen
Zu den vom Bewerber zu K 3.7 dargestellten Unternehmensreferenzen ergeben sich weitere Anforderungen, deren Erfüllung Auswirkung auf die Bewertung des Teilnahmeantrags haben.
Der Bewerber erklärt, dass die Leistungserbringung zu den unter 3.7 einzureichenden Unternehmensreferenzen für die öffentliche Verwaltung (insbesondere für bundesdeutsche Landes- und/oder Kommunalverwaltungen) erfolgt ist.
EA 3.9: Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP)
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die das Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) zum Gegenstand haben. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
Fortsetzung Auflistung Eignungskriterien unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung.