Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über die personelle Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
1.1 Nachweis eines Fachmitarbeiters (Fachagrarwirt, Arborist oder vergleichbar), der als Bauleiter vor Ort die beauftragten Arbeiten koordiniert, kontrolliert und als Ansprechpartner für den AG zur Verfügung steht.
Die Verständigung zwischen AG und AN erfolgt ausschließlich in Deutsch.
1.2 Nachweis eines Projektleiters der dem AG für die Auftragsabwicklung und zur Klärung von Fragen seitens des AG bezüglich Rechnungsstellung, Schlechtleistung oder Schadens-regulierung zur Verfügung steht. Für die Urlaubszeit ist ein entsprechender Vertreter zu nennen.
1.3 Insgesamt sind 3 Kolonnen pro Los nachzuweisen, in denen jeweils mindestens ein qualifizierter Baumpfleger arbeitet, der als European Treeworker ausgebildet ist oder über 3-5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Baumpflege mit der Hubarbeitsbühne bzw. SKT verfügt.
1.4 Nachweis zwei Mitarbeiter mit der Mindestqualifikation SKT-B, einer Person SKT-A oder -B für den Einsatz seilunterstützter Verfahren nach VSG 4.2 § 2 ff..
1.5 Qualifikation mindestens eines Mitarbeiters pro Arbeitskolonne gemäß MVAS 99 im Betrieb.
1.6 Nachweis der Teilnahme eines Mitarbeiters an einem Arten- und Naturschutz-Lehrgang (Alternativ aktueller Fachagrarwirt, in dem diese Inhalte Bestandteil der Ausbildung ist). Dies kann in Form des Zertifikats "Geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen" oder aber durch Teilnahme an einem entsprechendem Seminar nachgewiesen werden. Alternativ wird der diesbezügliche Lehrinhalt im Rahmen der Ausbildung zum Fachagrarwirt als Nachweis akzeptiert.
1.7 Für die Gewährleistung eines reibungslosen und fristgerechten Arbeitsablaufes, ist für das geschätzte Leistungsvolumen mindestens 3 Kolonnen pro Los nachzuweisen.
1.8 Bei/nach dem Vorliegen von besonderen Wetterereignissen (Sturm, Eisregen etc.) sind auf Abruf durch den AG die Personalressourcen bis auf 6 Kolonnen aufzustocken
2. Eigenerklärung bzw. Nachweis über die technische Qualifikation:
2.1 Nachweis der technischen Ausstattung mit Angabe des Fabrikats, Arbeitshöhe, Gewicht etc.
1 Raupensteiger, 2 Hubarbeitsbühnen und Entsorgungseinheiten
2.2 Die Arbeit mit einem Raupensteiger (Mindesthöhe 30m, maximal zulässiges Gesamtgewicht 4300 kg) ist obligatorisch
2.3 Für den Transport des Schnittgutes bzw. des Stammholzes zum Betriebshof ist ein geeignetes Fahrzeug, wie beispielsweise ein Container-LKW mit Ladekran nachzuweisen, der es ermöglicht Stammholz bis 6 m Länge zu transportieren
(vgl. "Weitere Besondere Vertragsbedingungen" 21. Entsorgung)
2.4 Sofern die geforderten Maschinen nicht im firmeneigenen Fuhrpark vorhanden sind, ist ein entsprechender Miet-Nachweis bzw. eine Bestätigung durch die Mietfirmenleitung vorzulegen, dass im Bedarfsfall die genannten Maschinen zur Verfügung stehen
2.5 Die Verwendung seilunterstützter Arbeitsverfahren nach UVV VSG 4.2 § 2 ist nur nach Beauftragung durch den AG an Bäumen zulässig, an denen mit keinem sonstigen Arbeitsgerät gearbeitet werden kann
2.6 Die eingesetzten Hubarbeitsbühnen müssen mit der rot-weiß-roten retroreflektierenden Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2) ausgestattet sein
2.7 Die eingesetzten Zug- bzw. Trägerfahrzeuge müssen neben der rot-weiß-roten retroreflektierenden Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2) mindestens eine Rundumleuchte besitzen, die funktionsfähig ist
3. Eigenerklärung über die Reaktionszeit:
Die Bestätigung der Reaktionszeit nach Abruf der Leistung durch den AG, innerhalb von 3 Werktagen, am Erfüllungsort Ludwigshafen am Rhein, ist dem Angebot zwingend beizufügen