Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie Vertrauensschadenshaftpflicht (spätestens vor dem ersten Einzelabruf)
Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal
Zur Auftragsausführung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die zuvor nach den Vorschriften des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflichtungsG) verpflichtet wurden (vgl. hierzu auch § 6 der Rahmenvereinbarung).
Die Qualifikation des eingesetzten Personals ist eine Mindestanforderung für die Auftragsausführung. Schulungen oder Zertifizierungen können nicht vergütet werden.
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mind. eine Projektleitung und eine stellvertr. Projektleitung umfassen.
b) Die Projektleitung muss mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertr. Projektleitung haben.
2. Größe, Zusammensetzung und Anforderungen an das Projektteam
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen, mind. 2 Volljuristen/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets eine ausreichende Anzahl von Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 20.000 Anträgen je Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Der AN wird geltendes Recht (z.B. Europäisches Beihilferecht) und insbes. bayerisches Verwaltungs- und Haushaltsrecht (Zuwendungsrecht) anwenden (BayVwVfG, BayHO). Die Einhaltung ist im Rahmen der Einzelabrufe zuzusichern. Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten sind bei allen eingesetzten Mitgliedern des Projektteams Voraussetzung.
c) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
d) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Die Person kann auch für Ziff. 2.c und e eingesetzt werden.
e) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung und Bearbeitung möglicher Einsprüche und Klagen gegen die Bescheide sowie Steuerung der Gerichtsverfahren eingesetzt wird. Die Person kann auch für Ziffer 2.c oder d eingesetzt werden.
Für die Bearbeitung von Gerichtsverfahren kann der AN eigene Rechtsanwälte /innen einzusetzen. Er kann sich stattdessen aber auch externer Rechtsanwälte/innen oder einer Rechtsanwaltskanzlei bedienen (Unterauftragnehmer). Diese müssen ebenfalls die unter 5 genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Beteiligung von Unterauftragnehmern ist § 16 der Rahmenvereinbarung zu berücksichtigen. In diesem Fall hat der AN die Steuerung und Aufsicht sicherzustellen. Die Vergütung erfolgt nach § 12 der Rahmenvereinbarung.
3. Teamleiter/innen
Es sind mind. 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, oder Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen)
oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamen und
b) Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Für die Antragsbearbeitung
Jede Person muss mind. 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
5. Volljuristen/innen
Die im Projektteam eingesetzten Volljuristen/innen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Mind. 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen)