Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % in folgendem geschätzten Umfang: Feb. - Dez. 2023 150 Tonnen Jan. - Dez. 2024 180 Tonnen Jan. - Dez. 2025 180 Tonnen Jan. - Dez. 2026 180 Tonnen Jan. 2027 15 Tonnen Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Natronlauge
Referenznummer: 1816807-U64
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % in folgendem geschätzten Umfang:
Feb. - Dez. 2023 150 Tonnen
Jan. - Dez. 2024 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2025 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2026 180 Tonnen
Jan. 2027 15 Tonnen
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des konkreten
Abrufs erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % in folgendem geschätzten Umfang:
Feb. - Dez. 2023 150 Tonnen
Jan. - Dez. 2024 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2025 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2026 180 Tonnen
Jan. 2027 15 Tonnen
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des konkreten
Abrufs erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Natronlauge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-07 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 214-613656
ABl. S-Ausgabe: 214
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % in folgendem geschätzten Umfang:
Feb. - Dez. 2023 150 Tonnen
Jan. - Dez. 2024 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2025 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2026 180 Tonnen
Jan. 2027 15 Tonnen
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des konkreten
Abrufs erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Vom Auftraggeber wird mit mehreren geeigneten Wirtschaftsteilnehmern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % an den Standort Königstein der Wismut GmbH geschlossen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Mengen erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart.
Vom Auftraggeber wird mit mehreren geeigneten Wirtschaftsteilnehmern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % an den Standort Königstein der Wismut GmbH geschlossen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Mengen erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart.
Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.07.2023 zum 31.01.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.01.2027.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.07.2023 zum 31.01.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.01.2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01824 Königstein OT Leupoldishain
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber /
Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E89814278🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 214-613656 (2022-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge