Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erbrachte Leistungen in den letzten sechs Geschäftsjahren (Stichtag 01.11.2016).
Der Nachweis erfolgt anhand von Referenzen, die Referenzen sind in der Anlage 3_Leistungsübersicht aufzuführen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt in 4 Kriterien:
1. innerstädtische Hauptverkehrsstraßen in einer Metropole
Es müssen mindestens 3 Referenzen die folgenden Mindestkriterien erfüllen, sonst erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags:
• Straßenbauprojekt einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße: Neuplanung, Grundinstandsetzung oder Deckensanierung; unter laufendem Betrieb oder unter Vollsperrung
• Projekt in einer Metropole (mehr als 1.000.000 Einwohner)
• Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
• Öffentlicher Auftraggeber
Es werden maximal 6 Referenzen gewertet.
Bewertung: 3 Referenzen = 1 Pkt., 4 Referenzen = 2 Pkt., 5 Referenzen = 3 Pkt., 6 Referenzen = 4 Pkt.
2. Grundinstandsetzung innerstädtischer Hauptverkehrsstraßen
Es wird keine Mindestanzahl für Referenzen dieser Kategorie vorgegeben. Gewertet werden Referenzen mit folgenden Mindestkriterien:
• Grundinstandsetzung
• Innerstädtische Hauptverkehrsstraße
• Öffentlicher Auftraggeber
• Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
Bewertung: 1 Referenz = 2 Pkt., 2 Referenzen = 4 Pkt., 3 Referenzen = 6 Pkt.
3. innerstädtische Hauptverkehrsstraße in einer Metropole unter laufendem Betrieb
Es muss mindestens 1 Referenz die folgenden Mindestkriterien erfüllen, sonst erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags:
• Straßenbauprojekt einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße: Neuplanung, Grundinstandsetzung oder Deckensanierung
• Projekt in einer Metropole (mehr als 1.000.000 Einwohner)
• Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
• Öffentlicher Auftraggeber
• Durchführung unter laufendem Betrieb
• Koordinierung von Arbeiten an LSA
Es werden maximal 4 Referenzen gewertet.
Bewertung: 1 Referenz = 1 Pkt., 2 Referenzen = 2 Pkt., 3 Referenzen = 3 Pkt., 4 Referenzen = 4 Pkt.
4. Hauptverkehrsstraßen mit Baukosten größer als 2,0 Mio. € (brutto)
Es wird keine Mindestanzahl für Referenzen dieser Kategorie vorgegeben. Gewertet werden Referenzen mit folgenden Mindestkriterien:
• Straßenbauprojekt einer Hauptverkehrsstraße
• Öffentlicher Auftraggeber
• Baukosten größer 2,0 Mio. € (Brutto)
• Durchführung der Leistungsphasen 8 und 9
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
Es wird je Referenz ein Zusatzpunkt vergeben, wenn die Leistungsphase 9 abgeschlossen ist.
Bewertung: 1 Referenz = 1-2 Pkt., 2 Referenzen = 2-4 Pkt., 3 Referenzen = 3-6 Pkt.