Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter können ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung" gemachten Angaben und Erklärungen mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen.
Diese Nachweise umfassen:
- Erklärung zu drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen
Darüber hinaus wird folgender Nachweis mit Angebotsabgabe gefordert:
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit folgenden Beurteilungsgruppen:
- Beurteilungsgruppe "I" Inspektion
- Beurteilungsgruppe "R" Reinigung
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung (z.B. Formblatt 236) vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" einzutragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.