Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforder-ten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Planungsleistungen nach § 49 HOAI
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
o Neubau/Erweiterung: 1 Punkt
o Umbau/Sanierung: 3 Punkte
o Brandschutzsanierung: 1 Punkt
o Energetische Sanierung: 1 Punkt
o Dachsanierung: 1 Punkte
o Fassadensanierung: 1 Punkt
o Hallenkonstruktion 3 Punkte
Leistungsumfang (bis heute erbracht):
o Leistungsphase 2: 2 Punkte
o Leistungsphase 3: 2 Punkte
o Leistungsphase 4: 2 Punkte
o Leistungsphase 5: 2 Punkte
o Ingenieurtechnische Kontrolle: 2 Punkte
Honorarzone:
o Honorarzone II: 1 Punkt
o Honorarzone III: 3 Punkte
Baukosten (Kostengruppe 300):
o Baukosten (KG 300 netto) bis 1,5 Mio.: 1 Punkt
o Baukosten (KG 300 netto) 1,5 - 3 Mio.: 2 Punkte
o Baukosten (KG 300 netto) über 3 Mio.: 3 Punkte
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering) ein-schließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter im Bereich Tragwerksplanung
- 3: 1 Punkt,
- 4: 2 Punkte,
- 5 und mehr: 3 Punkte,
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte er-reichen. Der AG behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.