Rahmenvereinbarung für Ölbindemittel

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Rahmenvereinbarung für Ölbindemittel

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-24 Auftragsbekanntmachung
2022-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ölbindemittel
Referenznummer: 01/22 (23/22000562-1A)
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Ölbindemittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ölbindemittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Postleitzahl: 12205
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bam.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bam.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-28 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 020-046383
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Von der weiteren Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden die Bieter ausgeschlossen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und § 21 MiLoG (z.B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt (vgl. § 19 Abs. 1 MiLoG) oder wegen Verstöße nach § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden sind. Vor der Entscheidung über einen Ausschluss ist der Bewerber anzuhören (vgl. § 19 Abs. 5 MiLoG). Die Auftraggeberin muss daher entweder selbst beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Verstößen gegen das MiLoG anfordern oder eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer entsprechenden Vergabesperre von den Bewerbern verlangen (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Bei ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes verlangt. Die gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Die gleichwertige Bescheinigung ist vor Zuschlagserteilung vom angefragten Bieter vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 635 192 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 635 192 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Bundesgebiet gemäß Bedarfsträgerübersicht

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209&criteriaId=19702
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209&criteriaId=19701
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209&criteriaId=19700

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436209 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der weiteren Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden die Bieter ausgeschlossen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und § 21 MiLoG (z.B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt (vgl. § 19 Abs. 1 MiLoG) oder wegen Verstöße nach § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden sind.
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Vor der Entscheidung über einen Ausschluss ist der Bewerber anzuhören (vgl. § 19 Abs. 5 MiLoG).
Die Auftraggeberin muss daher entweder selbst beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Verstößen gegen das MiLoG anfordern oder eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer entsprechenden Vergabesperre von den Bewerbern verlangen (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG).
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Bei ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes verlangt. Die gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Die gleichwertige Bescheinigung ist vor Zuschlagserteilung vom angefragten Bieter vorzulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499163 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Quelle: OJS 2022/S 020-046383 (2022-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 635 192 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-169186
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 020-046383
ABl. S-Ausgabe: 65

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-24 📅
Name: Quambusch Protect GmbH
Postort: Hessisch Lichtenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Werra-Meißner-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 635 192 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 065-169186 (2022-03-28)