Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Einsätze von Saug-/Spülwagen auf abwassertechnischen Anlagen des Niersverbandes für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026

Niersverband Viersen

Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Einsätze von Saug-/Spülwagen auf abwassertechnischen Anlagen des Niersverbandes, Ausführungszeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-30 Auftragsbekanntmachung
2022-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Einsätze von Saug-/Spülwagen auf abwassertechnischen Anlagen des Niersverbandes, Ausführungszeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwassersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69721848 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E69721848 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-02 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-478108
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Als Höchstmengen für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre) werden folgende Werte festgelegt: - Vor-Ort-Std. (gem. Pos. 1-4 des LV) 3.080 Std. - Entsorgungsfahrten (gem. Pos. 5-7 des LV) 920 Stck. - Ausnahmefälle (gem. Pos. 8 des LV) 4 Stck.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Als Höchstmengen für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre) werden folgende Werte festgelegt:
- Vor-Ort-Std. (gem. Pos. 1-4 des LV) 3.080 Std.
- Entsorgungsfahrten (gem. Pos. 5-7 des LV) 920 Stck.
- Ausnahmefälle (gem. Pos. 8 des LV) 4 Stck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied eingetragen. Der Bieter ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Er versichert, dass er für die hier angebotenen Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt. Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. (alternativ Eigenerklärung)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mind. 3 Referenzen/Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren in der Regel mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..) Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 100.276
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69721848 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 169-478108 (2022-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 501 560 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-699990
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 169-478108
ABl. S-Ausgabe: 243

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-28 📅
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland 🇩🇪
Viersen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 501 560 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 243-699990 (2022-12-13)