Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
TEILNAHMEWETTBEWERB - 1. VERFAHRENSSTUFE:
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden:
Für die einzelnen Auswahlkriterien ergeben sich unterschiedliche Gewichtungen. Diese sind in der Anlage Teilnahme- und Auswahlkriterien (TuA) einzusehen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Losverfahren über den Rang.
Für die nachfolgend benannten Auswahlkriterien mit den entsprechenden Schwerpunkten wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vom Bieter eine Referenz abgefordert.
•Es ist vom Auftraggeber eine bestätigte Referenz nachzuweisen. Werden mehr als eine Referenz eingereicht, wird die Referenz mit der höchsten zu erreichenden Punktzahl gewertet.
Dafür gelten folgende Mindestanforderungen:
Die Referenz muss prüffähige Angaben enthalten (Auftragsbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Es müssen Projektmanagementleistungen mindestens in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Nr. 9 realisiert worden sein (mindestens die Projektstufen 2-4 mit mindestens den Grundleistungen der Handlungsbereiche B bis D des §2 der AHO). Der Auftrag muss innerhalb der letzten 10 Jahre begonnen worden sein. Die bisherige Bearbeitungszeit muss mind. 3 Jahre betragen.
Weiterhin ist anzugeben welche Art von Bauvorhaben begleitet und welche spezifischen Leistungen innerhalb dieser einen geforderten Referenz erbracht wurden (Bewertung erfolgt unter Auswahlkriterien).
Auswahlkriterien / Auswertung der unter Auswahlkriterien geforderten Referenz
1. Auswertung der einzureichenden Referenz (siehe Auswahlkriterien) bezüglich der begleiteten Arten von Bauvorhaben. Es werden Punkte für die folgenden Bereiche vergeben: Wasserbau, Deponiebau, Straßenbau, Sanierungsbergbau, Tiefbau. Es können maximal fünf Punkte erreicht werden. Wurden innerhalb der einen einzureichenden Referenz nicht alle Arten von Bauvorhaben begleitet, erfolgt eine Abstufung der Punktzahl (siehe Anlage TuA, Tabelle 1, Kriterium 1).
2. Auswertung der einzureichenden Referenz (siehe Auswahlkriterien) bezüglich der erbrachten spezifischen Leistungen. Es werden Punkte für die folgenden Leistungen vergeben:
- Mitwirkung an einem wasserrechtlichen oder abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Aufgabenstellungen für zu vergebene Planungsaufträge,
- Mitwirkung bei der fachlichen Prüfung eines oder mehrerer Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen,
- Mitwirkung bei der fachlichen Prüfung einer oder mehrerer Planungsunterlagen,
- Mitwirkung bei der Vorbereitung einer oder mehrerer maßnahmenbezogenen Öffentlichkeitsarbeiten.
Es können maximal fünf Punkte erreicht werden. Wurden innerhalb der einen einzureichenden Referenz nicht alle genannten spezifischen Leistungen erbracht, erfolgt eine Abstufung der Punktzahl (siehe Anlage TuA, Tabelle 1, Kriterium 2).
Personal (Name und Fachrichtung des Studiums ist anzugeben)
3. Eigenerklärung über die Berufserfahrung im Bereich des Sanierungsbergbaus [in Jahren] für den einen für diesen Schwerpunkt eingesetzten Mitarbeiter im Projektteam. Es ist anzugeben, ob eine Anerkennung als Sachverständiger für Geotechnik gem.
https://www.oba.sachsen.de/download/2021-11-30-Aktuelle_SV-Liste.pdf vorliegt. (max. 5 Punkte - siehe Anlage TuA, Tabelle 1, Kriterium 3)
weitere objektive Kriterien sind unter Punkt VI.3) zu beachten!