Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter
http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11.
An der Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen werden alle
geeigneten Unternehmen, die die geforderten Leistungen anbieten, beteiligt (Zuschlagskriterium: 100% Leistung). Eine konkrete Verpflichtung für ein Unternehmen ergibt sich aus der Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Die Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an dem sich anschließenden Miniwettbewerb gem. § 21 Abs.4 Nr.3 VgV, in dessen Rahmen die Einzelaufträge vergeben werden.
Dazu wird das Leistungsverzeichnis, bezogen auf den zu erkennenden
Bedarf des jeweiligen Zollbootes, konkretisiert. Sich ergebende
Nachtragsarbeiten aufgrund von Befundungen sind möglich.
Die vom jeweiligen Zollboot unter Berücksichtigung seines primären
Einsatzgebietes, im Ausnahmefall seines zugelassenen Fahrtgebietes,
erreichbaren Unternehmen der Rahmenvereinbarung werden schriftlich
mindestens ca. 2 bis 4 Wochen vor Auftragsausführungsbeginn
aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Um an dem Miniwettbewerb
teilhaben zu können, ist eine Teilnahme des Unternehmens an der
jeweiligen Bootsbegehung erforderlich.
Angebote können elektronisch in Textform innerhalb der
Angebotsfrist abgegeben werden. Angebote, die nach Ablauf der Frist
eingehen, werden nicht berücksichtigt. Erst mit Abgabe dieses verbindlichen Angebotes verpflichtet sich das Unternehmen die angebotene Leistung im Falle des Zuschlags auf sein Angebot vertragsgemäß zu erbringen.
Der Zuschlag erfolgt auf das preislich günstigste Angebot
(Zuschlagskriterium: 100 % Preis). Die Preisgrundlage für evtl.
Nachtragsarbeiten bilden die in jeder Leistungsbeschreibung für
Einzelaufträge abgefragten Stundensätze für Nachtragsarbeiten,
Zuschläge für Lagermaterial und Fremdleistungen.