Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption. In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich. In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2022NSH000004
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich.
In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich.
In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich.
In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
Bezeichnung des Loses: LOS 1 - "Team" zwei Softwareentwickler
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 1 "Team" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
Bezeichnung des Loses: LOS 2 - zwei "einzelne" Softwareentwickler
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 2 zwei Softwareentwickler "einzeln" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Zusätzliche Informationen: Es gelten ergänzende Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung zur Struktur des Bieters
- Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Mindestjahresumsatz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
- Referenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre
- Mitarbeiterzahl im Segment „Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen“
- Bewertungsmatrix_Leistung mit Profildarstellung und Nachweisen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Teleservicevereinbarung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 119-335491 (2022-06-17)
Ergänzende Angaben (2022-07-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Redaktionelle Ergänzung der LeistungsbeschreibungErgänzende Bewerbungsbedingungen wurden um Kapitel 3 und 4 erweitert.Alle Änderungen sind gelb hinterlegt.Zudem wurde die Bindefrist und das Zuschlagsdatum geändert.Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Redaktionelle Ergänzung der LeistungsbeschreibungErgänzende Bewerbungsbedingungen wurden um Kapitel 3 und 4 erweitert.Alle Änderungen sind gelb hinterlegt.Zudem wurde die Bindefrist und das Zuschlagsdatum geändert.Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-23 📅
Name: sidion GmbH
Postanschrift: Heßbrühlstraße 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
9
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Quelle: OJS 2022/S 194-550105 (2022-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS-KDialog
Referenznummer: Auftragsänderung: BA_0437_2026 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11152; BA_0146_2022; 2022NSH000004)
Kurze Beschreibung:
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung um ein Jahr.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Auftragsänderung: BA_0437_2026 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11152; BA_0146_2022; 2022NSH000004)
Beschreibung der Beschaffung: Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Endes: 2027-10-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vertragsänderung: § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-29 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sidion GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 123456
Postleitzahl: 70176
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle (Referat Z 2)
Nationale Registrierungsnummer: 68b10e7c-8e50-4351-9c09-90a064684973
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle im BayLfSt
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Telefon: +49 89 9991 0📞
Fax: +49 89 99991 1510 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏 Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Die Änderung des Auftrages ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung um ein Jahr.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung um ein Jahr.