Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von Arbeitsplatzendgeräten aus.
Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (PC und NC), Notebooks, sowie Tablets und mobile Geräte in mehreren Leistungsstufen und die dazugehörigen Peripheriegeräte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung - Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von Arbeitsplatzendgeräten
2022-0301-JB”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von Arbeitsplatzendgeräten...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von Arbeitsplatzendgeräten aus.
Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (PC und NC), Notebooks, sowie Tablets und mobile Geräte in mehreren Leistungsstufen und die dazugehörigen Peripheriegeräte.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten geschlossen und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vereinbarung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten geschlossen und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar.
Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 8.000.000 EUR Netto in einzelnen Abrufaufträgen zur Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen besteht demnach nicht.
Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die...”
Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Zuverlässigkeit des Bieters soll erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen mittels Vordruck 521.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): a) Eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): a) Eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen für vergleichbare Aufträge hinsichtlich Größe und Umfang der Lieferungen und Leistungen, möglichst auch aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber, ist beizufügen. Die Referenzliste muss die Adresse, Telefonnummer, den Ansprechpartner des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung beinhalten.
b) Der Anbieter führt im Angebot mindestens eine Referenz auf, die mit der in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Lösung vom Umfang und der technischen Ausführung her vergleichbar ist. Bei Bedarf wird der Auftraggeber Gespräche mit Referenzkunden führen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-07
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-07
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
“Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der...”
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDQ1
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 194-546718
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH
Postanschrift: Altenhöhe 11
Postort: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2196-95030📞
E-Mail: info@lhbl.de📧
Fax: +49 2196-84809 📠
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: http://www.lhbl.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 000 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYW27DS453
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 030-087156 (2023-02-07)