Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Prüfung DGUV-V 3/4
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und...”
Kurze Beschreibung
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 60.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistik Fuhrpark
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2 Kompensation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 55 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 240.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 160.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Kiel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 300.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Plön, Kreis Ostholstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Plön, Kreis Ostholstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 120.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 180.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 140.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
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Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
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Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 220.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
4. Fachkundenachweis für alle Elektrofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 3 VDE 0105-100 und TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Punkt 9.1 der LB).
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-20
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-15005000-4122.2) bis spätestens 13. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: katja.schmidt@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Ausgefülltes Preisblatt.
8. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
10. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
11. Einreichung ausgefüllte Abfrage Logistik und CO2 Kompensation je Los (gem. 9.5 der Leistungsbeschreibung) im xlsx-Format.
12. Erklärung zum Umwelt- und Qualitätsmanagement (gem. 9.6 der Leistungsbeschreibung).
13. Prüfungen werden immer nach den aktuellen Normen, Vorschriften, Regelungen, Gesetzen, usw. durchgeführt (Punkt 9.2 der LB).
14. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Punkt 9.4 der LB).
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Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt
Los 1 – 60.000 Prüfungen
Los 2 – 240.000 Prüfungen
Los 3 – 160.000 Prüfungen
Los 4 – 300.000 Prüfungen
Los 5 – 120.000 Prüfungen
Los 6 – 180.000 Prüfungen
Los 7 – 140.000 Prüfungen
Los 8 – 220.000 Prüfungen
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Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: nicht bekannt
Postort: nicht bekannt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431599-1518📞
E-Mail: katja.schmidt@gmsh.de📧
Quelle: OJS 2022/S 015-034313 (2022-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 015-034313
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OMS Prüfservice GmbH
Postanschrift: Kolumbusstraße 14
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21031
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HS Service GmbH
Postanschrift: Rasenmühlenstrasse 34
Postort: Schwarza
Region: Schmalkalden-Meiningen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 98547
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Stadt Kiel
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Kreis Plön, Kreis Ostholstein
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Quelle: OJS 2022/S 075-203925 (2022-04-13)