Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung, mit den Angaben über den Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Eigenerklärung, dass beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. Bitte beachten Sie zum Einsatz von Unterauftragnehmern die Anhänge "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" und "Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer" sowie die weiteren Unterlagen. (A)
- Eigenerklärung, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört.
KMU sind demnach Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR. Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mit-arbeiterzahl und der Umsatz bzw. Bilanzsumme der Gruppe mitberücksichtigt werden. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
- Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 10 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden ist sowie die Anlage ausgefüllt und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
- Eigenerklärung, über eine/n verantwortliche/n deutschsprachige/n Ansprechpartner/in für die anschließende Auftragsabwicklung, die/der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
- Eigenerklärung, dass immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung und Disponentenfunktion bekanntgegeben wird. Qualifikationen des ausführenden Personals (A):
-- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Koordinationstätigkeit
-- Teamfähigkeit
-- Sehr gute deutsche Sprachkenntnis (CERF: C1)
- Eigenerklärung, dass immer ausreichend Lagerflächen zur Verfügung stellt. Die Lagerflächen müssen mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen (A) :
-- Abschließbar
-- Alarmgesichert
-- Zutrittskontrolle mit Nachweisführung der Zutritte
-- Geeignete Lager- und Regalsysteme
-- Geeignete Verkehrswege zum Be- und Entladen per LKW und Flurförderfahr-zeugen
-- Beleuchtung mit mindestens 200 Lx
-- Brandschutzgesichert
-- Ausreichende Räumlichkeiten für IT-Systeme insbesondere bei Lastspitzen
- Nachweis von drei Projektreferenzen der letzten 36 Monate (November 2019 bis Oktober 2022), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Bereich Technical Field Service (Rollin/ Rollout von IT-Systemen) erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein (d.h. mindestens ein Auftragsvolumen von 50 Systemen beinhalten und muss nicht zwingend abgeschlossen sein). (A)
- Angabe von vier Personenprofilen "Service Techniker" (m/w/d) (A):
-- Name (ggf. Initialen)
-- Art des Arbeitsverhältnisses
-- Beschäftigt seit
-- Funktion beim Bieter
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
-- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO.
- Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen.
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
-- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
--- Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personen-bezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
--- Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
--- Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
--- Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
-- Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
Von der Kommission am 4. Juni 2021 beschlossenen Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
-- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts.
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.