Das Polizeipräsidium Essen beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen zu vergeben: - Öffnen, Verschließen und Notabsicherung von Türen und Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z. B. Fensterschlösser, Rollläden), - Notabsichern von Fenstern und Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag - das Anfertigen von Schlüsseln aller Art. Das Angebot ist auf die Gesamtleistung abzugeben, eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Die Leistungen sind im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
Referenznummer: 2022-048
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Essen beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen zu vergeben:
- Öffnen, Verschließen und Notabsicherung von Türen und Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z. B. Fensterschlösser, Rollläden),
- Notabsichern von Fenstern und Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag
- das Anfertigen von Schlüsseln aller Art.
Das Angebot ist auf die Gesamtleistung abzugeben, eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Die Leistungen sind im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zu erbringen.
Das Polizeipräsidium Essen beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen zu vergeben:
- Öffnen, Verschließen und Notabsicherung von Türen und Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z. B. Fensterschlösser, Rollläden),
- Notabsichern von Fenstern und Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag
- das Anfertigen von Schlüsseln aller Art.
Das Angebot ist auf die Gesamtleistung abzugeben, eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Die Leistungen sind im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-465665
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung erfolgt unter Wahrung des 6-Augen-Prinzips und wird schriftlich dokumentiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Essen beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen zu vergeben:
- Öffnen, Verschließen und Notabsicherung von Türen und Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z. B. Fensterschlösser, Rollläden),
- Notabsichern von Fenstern und Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag
- das Anfertigen von Schlüsseln aller Art.
Das Angebot ist auf die Gesamtleistung abzugeben, eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Die Leistungen sind im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zu erbringen.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, innerhalb von 45 Minuten nach telefonischer Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch an Sonn- und Feiertagen) am Einsatzort einzutreffen und gemäß Weisung der Beamten am Einsatzort zu verfahren.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, innerhalb von 45 Minuten nach telefonischer Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch an Sonn- und Feiertagen) am Einsatzort einzutreffen und gemäß Weisung der Beamten am Einsatzort zu verfahren.
Die/Der Auftragnehmende stellt zu allen Zeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher.
Die/Der Auftragnehmende stellt die zur Durchführung eines Auftrages erforderlichen qualifizierten und entsprechend geschulten Fachkräfte und Arbeitsmittel. Eine Mitarbeit der Beamten vor Ort ist nicht vorgesehen.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen, das heißt, dass alle benötigten Materialien, Werk-zeuge etc. mitgeführt werden.
Die/Der Auftragnehmende stellt sicher, dass in dem vom Auftraggeber angegebenen Gebiet mindestens zwei Aufträge gleichzeitig erledigt werden können.
Die Weitergabe von Aufträgen an nicht im Angebot benannte Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 408 100 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmal um 18 Monate zu verlängern. In dem Fall gilt die Rahmenvereinbarung längstens für insgesamt 3,5 Jahre (42 Monate).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizeipräsidium Essen Büscherstraße 2-6 45131 Essen Aufträge an die/den Auftragnehmenden werden unter Angabe der Adressdaten des Einsatzortes telefonisch ausschließlich von der Einsatzleitstelle des PP Essen erteilt.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die geforderten Leistungen im polizeilichen Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers zu erbringen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst grundsätzlich den Polizeibezirk des Auftraggebers, für das PP Essen sind dies die kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die geforderten Leistungen im polizeilichen Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers zu erbringen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst grundsätzlich den Polizeibezirk des Auftraggebers, für das PP Essen sind dies die kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die/Der Auftragnehmende (bei Gesellschaften deren verantwortliche/r Geschäftsführende/r, Vertreter/in, Prokurist/in, etc.) hat unaufgefordert spätestens drei Monate nach der Zuschlagserteilung ein polizeiliches Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das jeweils nicht älter als sechs Monate alt ist. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
Die/Der Auftragnehmende (bei Gesellschaften deren verantwortliche/r Geschäftsführende/r, Vertreter/in, Prokurist/in, etc.) hat unaufgefordert spätestens drei Monate nach der Zuschlagserteilung ein polizeiliches Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das jeweils nicht älter als sechs Monate alt ist. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Polizeipräsidium Essen
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt unter Wahrung des 6-Augen-Prinzips und wird schriftlich dokumentiert.
Vor der Erteilung eines Zuschlags wird vom Auftraggeber ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Gegebenenfalls wird der Zuschlag unter Vorbehalt des Ergebnisses erteilt.
Die/Der Auftragnehmende (bei Gesellschaften deren verantwortliche/r Geschäftsführende/r, Vertreter/in, Prokurist/in, etc.) hat unaufgefordert spätestens drei Monate nach der Zuschlagserteilung ein polizeiliches Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das jeweils nicht älter als sechs Monate alt ist. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
Die/Der Auftragnehmende (bei Gesellschaften deren verantwortliche/r Geschäftsführende/r, Vertreter/in, Prokurist/in, etc.) hat unaufgefordert spätestens drei Monate nach der Zuschlagserteilung ein polizeiliches Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das jeweils nicht älter als sechs Monate alt ist. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 164-465665 (2022-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 408 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge