Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen. Der Ausbau von mindestens 5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3 innerhalb der ersten Vertragslaufzeit von 12 Monaten wird garantiert. In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert. Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: 049-RV-ZKF/2021-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Der Ausbau von mindestens 5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3 innerhalb der ersten Vertragslaufzeit von 12 Monaten wird garantiert.
In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert.
Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Der Ausbau von mindestens 5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3 innerhalb der ersten Vertragslaufzeit von 12 Monaten wird garantiert.
In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert.
Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Der Ausbau von mindestens 5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3 innerhalb der ersten Vertragslaufzeit von 12 Monaten wird garantiert.
In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert.
In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert.
Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Bezeichnung des Loses: Ausbau als Fahrzeug für Spezialeinheiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Ausbau für Fahrzeug als Funkstreifenwagen atypisch
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Un-ternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Bezeichnung des Loses: Ausbau für Fahrzeug als Funkstreifenwagen BAB atypisch
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 34 Abs. 1 UVgO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 34 Abs. 1 UVgO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen.
… eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 153-436853 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 312 188 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge