Rahmenvereinbarung über den Kauf von Jamf School MDM-Lizenzen

Stadt Leverkusen

a) Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Gegenstand der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung ist der Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen und deren Bereitstellung "as a Service" (SaaS) bzw. "Platform as a Service" (PaaS). Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenen Leistungen aus der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung sowie deren Anlage "Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der ivl" sowie der Leistungsbeschreibung mit Preisangabe.
b) Der Rahmenvereinbarung liegt eine erwartete Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019, ABl. NRW. 09/19), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) sowie der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft -RL ZBW-REACT-EU-EFRE (RdErl. d. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 8.6.2021, MBl. NRW. S. 442) zugrunde. Ziel der Förderprogramme ist es, die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern sowie den berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen, soweit die Voraussetzungen hierzu erfüllt werden und die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bei den digitalen Ausstattungen zu unterstützen.
c) Die Rahmenvereinbarung muss herstellerspezifisch erfolgen, weil die Stadt Leverkusen bereits seit vielen Jahren Geräte des Herstellers in den Leverkusener Schulen einsetzt. Sämtliche Tablets in den pädagogischen Netzwerken der Leverkusener Schulen sind Geräte des Herstellers Apple und sind in das bestehende System integriert bzw. es ist beabsichtigt, sie dort zu integrieren. Der gesamte Support sowie die gesamte begleitende Ausstattung sind auf den Einsatz der Tablets der Firma Apple abgestimmt. Zur weiteren Begründung der Abweichung vom Gebot der Produktneutralität wird auf das Beiblatt "Produktspezifische Ausschreibung" verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-24 Auftragsbekanntmachung
2022-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterrichtssoftwarepaket
Referenznummer: 2022-08-24-JAMF
Kurze Beschreibung:
a) Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin. Gegenstand der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung ist der Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen und deren Bereitstellung "as a Service" (SaaS) bzw. "Platform as a Service" (PaaS). Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenen Leistungen aus der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung sowie deren Anlage "Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der ivl" sowie der Leistungsbeschreibung mit Preisangabe. b) Der Rahmenvereinbarung liegt eine erwartete Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019, ABl. NRW. 09/19), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) sowie der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft -RL ZBW-REACT-EU-EFRE (RdErl. d. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 8.6.2021, MBl. NRW. S. 442) zugrunde. Ziel der Förderprogramme ist es, die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern sowie den berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen, soweit die Voraussetzungen hierzu erfüllt werden und die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bei den digitalen Ausstattungen zu unterstützen. c) Die Rahmenvereinbarung muss herstellerspezifisch erfolgen, weil die Stadt Leverkusen bereits seit vielen Jahren Geräte des Herstellers in den Leverkusener Schulen einsetzt. Sämtliche Tablets in den pädagogischen Netzwerken der Leverkusener Schulen sind Geräte des Herstellers Apple und sind in das bestehende System integriert bzw. es ist beabsichtigt, sie dort zu integrieren. Der gesamte Support sowie die gesamte begleitende Ausstattung sind auf den Einsatz der Tablets der Firma Apple abgestimmt. Zur weiteren Begründung der Abweichung vom Gebot der Produktneutralität wird auf das Beiblatt "Produktspezifische Ausschreibung" verwiesen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterrichtssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leverkusen
Postanschrift: Postfach 10 11 40
Postleitzahl: 51311
Postort: Leverkusen
Kontakt
Internetadresse: http://www.leverkusen.de 🌏
E-Mail: dirk.herzog@ivl.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR7D4XK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR7D4XK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-29 📅
Datum des Beginns: 2022-10-31 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 165-468451
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 103 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 3 Unternehmen. Es gelten dabei die ausgewiesenen Höchstabnahmemengen. Der Auftragnehmer erklärt sich dazu bereit, im Rahmen seiner bestehenden Lieferkapazitäten die angegebenen Mengen auf entsprechenden Abruf zu liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, aus begründetem Anlass MDM-Lizenzen auch außerhalb dieser Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Ein begründeter Anlass im vorstehenden liegt insbesondere dann vor, wenn die an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen die Lizenzen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb des fördermittelrechtlichen Durchführungszeitraums (siehe Ziff. 9.2) zu liefern vermögen. Vergabeverfahren durch Abruf. In dem Abruf legt der Auftragnehmer eine Lieferfrist fest, die im Regelfall vier Wochen nicht unterschreitet. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt. Abrufe sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen und vom Auftragnehmer schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht binnen einer Woche nach Zugang eines Abrufes, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, den Abruf an das preislich nächstplatzierte Unternehmen zu richten. Die Lieferung und die Rechnungstellung der Lizenzen müssen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen, da die zugrunde liegende (erwartete) Projektförderung an die Durchführung der Fördermaßnahme bis zum 31. Dezember 2022 (Durchführungszeitraum) geknüpft ist (vgl. Bewerbungsbedingungen). 1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen Nr. Unterlage 1 Vordruck 01 Angebotsvordruck 2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen* 3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG* 4 Vordruck 04b Eigenerklärung RUS-Sanktionen* 5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 6 Leistungsbeschreibung mit Preisangaben 7 EVB-IT Cloud, Kriterienkatalog für Cloudleistungen 8 EVB-IT Cloud, Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB 9 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/*** 10 Handelsregisterauszug* 11 Nachweis als zertifizierter Jamf-Partner 2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe** 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher** 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer** 5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers** 6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/*** 7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers** Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7D4XK
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Gegenstand der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung ist der Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen und deren Bereitstellung "as a Service" (SaaS) bzw. "Platform as a Service" (PaaS). Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenen Leistungen aus der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung sowie deren Anlage "Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der ivl" sowie der Leistungsbeschreibung mit Preisangabe.
Mehr anzeigen
b) Der Rahmenvereinbarung liegt eine erwartete Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019, ABl. NRW. 09/19), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) sowie der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft -RL ZBW-REACT-EU-EFRE (RdErl. d. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 8.6.2021, MBl. NRW. S. 442) zugrunde. Ziel der Förderprogramme ist es, die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern sowie den berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen, soweit die Voraussetzungen hierzu erfüllt werden und die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bei den digitalen Ausstattungen zu unterstützen.
Mehr anzeigen
c) Die Rahmenvereinbarung muss herstellerspezifisch erfolgen, weil die Stadt Leverkusen bereits seit vielen Jahren Geräte des Herstellers in den Leverkusener Schulen einsetzt. Sämtliche Tablets in den pädagogischen Netzwerken der Leverkusener Schulen sind Geräte des Herstellers Apple und sind in das bestehende System integriert bzw. es ist beabsichtigt, sie dort zu integrieren. Der gesamte Support sowie die gesamte begleitende Ausstattung sind auf den Einsatz der Tablets der Firma Apple abgestimmt. Zur weiteren Begründung der Abweichung vom Gebot der Produktneutralität wird auf das Beiblatt "Produktspezifische Ausschreibung" verwiesen.
Mehr anzeigen
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 2340 Stück.
Die verbindliche Höchstabnahmemenge beträgt 2620 Stück.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem jeweiligen Ablaufdatum gekündigt wird, höchstens aber um insgesamt 12 Monate.
Im Weiteren ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
Beschreibung der Optionen:
Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneutes Vergabeverfahren durch Abruf. In dem Abruf legt der Auftragnehmer eine Lieferfrist fest, die im Regelfall vier Wochen nicht unterschreitet. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt.
Mehr anzeigen
Abrufe sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen und vom Auftragnehmer schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht binnen einer Woche nach Zugang eines Abrufes, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, den Abruf an das preislich nächstplatzierte Unternehmen zu richten.
Mehr anzeigen
Die Lieferung und die Rechnungstellung der Lizenzen müssen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen, da die zugrunde liegende (erwartete) Projektförderung an die Durchführung der Fördermaßnahme bis zum 31. Dezember 2022 (Durchführungszeitraum) geknüpft ist (vgl. Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Leverkusen Postfach 10 11 40 51311 Leverkusen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Bieter müssen außerdem nachweisen, dass sie als offizieller Jamf-Partner /-Reseller zertifiziert sind.
Die Nachweise müssen dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Mehr anzeigen
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.leverkusen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR7D4XK/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Postanschrift: Overfeldweg 55
Postleitzahl: 51371
Kontaktperson: Herr Carsten Schuckart, Leiter Client Desktop Services
E-Mail: carsten.schuckart@ivl.de 📧
Land: Leverkusen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.ivl.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 103 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 3 Unternehmen. Es gelten dabei die ausgewiesenen Höchstabnahmemengen.
Der Auftragnehmer erklärt sich dazu bereit, im Rahmen seiner bestehenden Lieferkapazitäten die angegebenen Mengen auf entsprechenden Abruf zu liefern.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus begründetem Anlass MDM-Lizenzen auch außerhalb dieser Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Ein begründeter Anlass im vorstehenden liegt insbesondere dann vor, wenn die an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen die Lizenzen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb des fördermittelrechtlichen Durchführungszeitraums (siehe Ziff. 9.2) zu liefern vermögen.
Mehr anzeigen
Vergabeverfahren durch Abruf. In dem Abruf legt der Auftragnehmer eine Lieferfrist fest, die im Regelfall vier Wochen nicht unterschreitet. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt.
Abrufe sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen und vom Auftragnehmer schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht binnen einer Woche nach Zugang eines Abrufes, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, den Abruf an das preislich nächstplatzierte Unternehmen zu richten.
Mehr anzeigen
Die Lieferung und die Rechnungstellung der Lizenzen müssen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen, da die zugrunde liegende (erwartete) Projektförderung an die Durchführung der Fördermaßnahme bis zum 31. Dezember 2022 (Durchführungszeitraum) geknüpft ist (vgl. Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
4 Vordruck 04b Eigenerklärung RUS-Sanktionen*
5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
6 Leistungsbeschreibung mit Preisangaben
7 EVB-IT Cloud, Kriterienkatalog für Cloudleistungen
8 EVB-IT Cloud, Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB
9 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
10 Handelsregisterauszug*
11 Nachweis als zertifizierter Jamf-Partner
2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7D4XK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 165-468451 (2022-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 940 399 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-697601
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 165-468451
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DBK7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-02 📅
Name: Apfelwerk GmbH & Co.KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 82
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland 🇩🇪
Ludwigsburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 940 399 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 243-697601 (2022-12-13)