Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden. Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
• Ansprechpartner Beratung/Auftragsabwicklung + Vertreter
• Ansprechpartner Konzeption und grafische Gestaltung
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign.Mindestanforderung für den Vertreter des Hauptansprechpartners: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss.)
• Ansprechpartner Umsetzung/Druckvorlagenherstellung
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner + Vertretung: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss.)
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens vier gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzobjekt 1 (Gestaltung Printpublikation)
Vom Bieter sind mindestens zwei verschiedene mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte für gedruckte Publikationen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Es handelt sich um die Umschlaggestaltung einer wissenschaftlichen Schriftenreihe oder einer Sachbuchreihe auf Basis von Gestaltungsrichtlinien (Corporate-Design-Vorgaben), welche vorwiegend in gedruckter Form in einem Format von ca. DIN A5-A4 erscheint.
• Der Leistungsumfang entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung für Printprodukte.
Referenzobjekt 2 (Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
• Die barrierefreie PDF-Datei muss mindestens eine Abbildung enthalten.
• Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Referenzobjekt 3 (Erstellung von E-Books und XML-Daten)
Zusätzlich ist der Nachweis über die Kompetenz in der Erstellung von E-Books (PDF, ePub, o.ä.) sowie im Umgang mit der Erstellung von XML-Daten über aussagekräftige Erläuterungen und Referenzaufträge nachzuweisen.
• Bei den Referenzaufträgen sollte es sich um Publikationen handeln, deren Layout auf einer XML-Struktur basiert bzw. welche als E-Book erschienen sind (Nachweis über verschiedene Referenzaufträge möglich).
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z.B. Beratung, Beschaffung, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken etc., redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Illustration, Proof-Herstellung, (Druck-)Vorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.)
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.