Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausrüstung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die Erbringung der geforderten Leistung grundsätzlich erfüllt sind.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
- Ansprechpartner Auftragsabwicklung/Beratung + Vertreter
- Ansprechpartner grafische Gestaltung + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner und Vertreter: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign)
- Ansprechpartner Umsetzung / Vorlagenherstellung (print und digital) + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner + Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss)
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Bitte löschen Sie die in dem Vordruck eingetragenen Hilfestellungsangaben nicht und tragen Sie dort die geforderten Angaben ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzobjekt 1 - Nachweis für gestalterische Kompetenz
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich um die grafische Gestaltung einer Publikation (Zeitschriften, Hefte oder Broschüren) aus dem Themenbereich Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft oder Sozialkunde.
- Die Referenz muss aufwändig mit verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial gestaltet sein. Der Anteil an Tabellen, Grafiken und Bildern soll mindestens 5 Seiten betragen.
- Die Printpublikation muss einen Seitenumfang von mindestens 24 Seiten haben.
Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz barrierefreie PDF-Datei
Vom Bieter ist eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig
werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 24 Seiten haben und der Inhalt muss mindestens 5 Seiten mit Bildern und/oder Grafiken sowie Text enthalten sowie mindestens zwei Tabellen beinhalten.
- Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Zusätzlich ist ein Prüfbericht einzureichen, der die Einhaltung der Vorgaben der "Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0" dokumentiert. Geeignete Prüfberichte sind z.B.
der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe
https://www.bitvtest.de/bitv_test.html .
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z.B. Beratung, Beschaffung, Erstellung
und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken etc.,
redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Illustration, Proof-Herstellung,
(Druck-)Vorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.