Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Konzept über die organisatorische Abwicklung und die Möglichkeiten für die Anfertigung von individuellen Ohroliven (vgl. Ziffer 1.6 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Teileliste für evtl. Reparaturen bzw. Servicearbeiten durch den Auftraggeber
- Muster gem. Ziffer 1.16 Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A):
10 x Helmungebundene Hör-/Sprechgarnituren; gem. Position 1 des Angebotsvordruckes
Multifunktionale Ohroliven (Otoplastik), 5x je Größe; gem. Position 2 des Angebotsvordruckes
Ferner sollten die folgenden Nachweise in Form von Eigenerklärungen oder Zertifikaten / Prüfberichten (nicht beglaubigten Kopien) für die Bewertung gem. der Bewertungsmatrix eingereicht werden:
DIN EN 352 Gehörschutz, inkl. Spezifikationen, für individuelle Otoplastiken
DIN EN 53160-1 Farblässigkeit von Gegenständen (Speicheltest)
DIN EN 53160-2 Farblässigkeit von Gegenständen (Schweißtest)
DIN EN 60068-2-27 Schocktest
DIN EN 60068-2-38 Klimaprüfung
DIN EN 60268-4 Mikrofoneigenschaften
DIN EN 60268-7 Kopfhörer und Ohrhörer
EN 301489 EMV-Anforderungen
Sofern bewertungsrelevante Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, werden diese nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall anhand der bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegenden Unterlagen.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter dürfen jeweils nur ein Hauptangebot abgeben.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster mittels gesonderter Übersendung per Post zu übersenden. Dieser Umschlag / dieses Paket ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebots- und Adressaufkleber an folgende Adresse zu versehen.
Der Umschlag / das Paket ist zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen
-Landesbetrieb-
Außenstelle Hannover
Podbielskistr.166
30177 Hannover
Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag / Paket muss dem LZN - Außenstelle Hannover - bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDAZQ