Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter hat eine Liste mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen vorzulegen, welche die folgenden Angaben enthält:
a. Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Angabe des gelieferten Kompassmodells nebst Stückzahl, Leistungszeitraumes, Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Der Referenzliste sind die technischen Datenblätter der angegebenen Kompassmodelle beizufügen, aus denen sich die unter Ziffer 2. a. genannten Angaben ergeben.
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
2. Zum Nachweis der Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen sind mindestens ein oder mehrere vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren vorzulegen, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 2.2. dieser Bekanntmachung.
Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
a. Vergleichbarkeit der Leistungen in der Art wird bejaht, wenn es sich bei dem gelieferten Kompassmodell um einen in einem Gehäuse verbauten Nadelkompass handelt, welcher in den Temperaturbereichen von -40°C bis +65°C funktioniert.
b. Vergleichbarkeit im Umfang wird bejaht, wenn die Referenzprojekte in Summe eine Stückzahl von mindestens 5.000 Stück ergeben.
3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.