Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Papier.
Die Rahmenvereinbarung soll je Los mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen aus dem Jahr 2020
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus die-sem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisan-gaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte aus den fol-genden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend in der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil B inkl. Angebotsvordruck für Los 1 und 2 jeweils an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung Papier nur Artikel der folgenden Wa-rengruppen verstanden:
- In Los 1: Kopierpapier (holzfrei, frischfaser)
- In Los 2: Kopierpapier (sekundäre Faser)
Alle Artikel, welche im Jahr 2020 über die derzeit laufende Rahmenvereinbarung bestellt wurden, sind mit Mengenangaben in der Anlage "Artikelübersicht" aufgeführt.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g. Warengruppen in den Webshop aufgenommen.
Das Randsortiment wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Papier
064-RV-BMA/2022-03.432
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Papier.
Die Rahmenvereinbarung soll je Los mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen aus dem Jahr 2020
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus die-sem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisan-gaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte aus den fol-genden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend in der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil B inkl. Angebotsvordruck für Los 1 und 2 jeweils an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung Papier nur Artikel der folgenden Wa-rengruppen verstanden:
- In Los 1: Kopierpapier (holzfrei, frischfaser)
- In Los 2: Kopierpapier (sekundäre Faser)
Alle Artikel, welche im Jahr 2020 über die derzeit laufende Rahmenvereinbarung bestellt wurden, sind mit Mengenangaben in der Anlage "Artikelübersicht" aufgeführt.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g. Warengruppen in den Webshop aufgenommen.
Das Randsortiment wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9 150 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Normalpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Dienststellen der
unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Papier.
Die Rahmenvereinbarung soll je Los mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen aus dem Jahr 2020
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil B inkl. Angebotsvordruck für Los 1 und 2 jeweils an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung Papier nur Artikel der folgenden Wa-rengruppen verstanden:
- In Los 1: Kopierpapier (holzfrei, frischfaser)
- In Los 2: Kopierpapier (sekundäre Faser)
Alle Artikel, welche im Jahr 2020 über die derzeit laufende Rahmenvereinbarung bestellt wurden, sind mit Mengenangaben in der Anlage "Artikelübersicht" aufgeführt.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g. Warengruppen in den Webshop aufgenommen.
Das Randsortiment wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 8 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich still-schweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Eine Preisänderung/-anpassung ist grundsätzlich nur zum Zeitpunkt einer etwaigen Vertragsverlängerung und nur einvernehmlich möglich. Hiervon abweichend kann unter besonderen Umständen (bspw. aufgrund von stark steigenden Rohstoffpreisen) auf Antrag des Auftragnehmers bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt des laufenden Vertrags ein entsprechendes Preisanpassungsbegehren eingereicht werden. Der Auftragnehmer hat mit seinem Preisanpassungsbegehren die Notwendigkeit dessen entsprechend nachzuweisen.
Jedes Preisanpassungsbegehren wird vom Auftraggeber anschließend geprüft.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 150 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (Vordruck ist beigefügt)
- Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist beigefügt)
- Datenblätter zu den jeweiligen angebotenen Produkten, unter Angabe der jeweiligen Positionsnummer des Angebotsvordrucks gem. Ziff. 1.6 der Leistungsbeschreibung-Allgemeiner Teil (Teil A)
- Nachweis in Form einer nicht beglaubigten Kopie der entsprechenden Zertifikate. Für die Zuordnung sind die Zertifikate der entsprechenden Positionen aus den Angebotsvordrucken zu vermerken.
Für Los 1:
Für Position 1 bis 4:
- ECF gebleicht
- Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706
- Weiße nach CIE 146
Für Position 5 und 6:
- ECF gebleicht
- Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706, Weiße nach CIE 161
Für Position 7:
- ECF gebleicht Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706
- Weiße nach CIE 161
Für Los 2:
Für Position 1 bis 10:
- blauer Engel
- Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 6738 LDK 24-85
Für Position 11 und 12:
- blauer Engel
- FSC recycled
- Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 6738 LDK 24-85
- Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben über den Umfang des Randsortiments (gem. Ziffer 1.2 und 1.6 der Leistungsbeschreibung- Allgemeiner Teil (Teil A)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zurUnternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen vongesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen Schutzrechten zu machen.
Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1BGB)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDN50
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 213-610255
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inapa Deutschland GmbH
Postanschrift: Gehrnstr. 7-11
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
URL: http://www.inapa.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der Wert in Höhe von 1,00 EUR ist als symbolischer Wert anzusehen.
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und...”
Der Wert in Höhe von 1,00 EUR ist als symbolischer Wert anzusehen.
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDKTQ
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 016-045188 (2023-01-18)