Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Pedelecs als Citybike (Los 1) und als Mountainbike (Los 2) an die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) in Hannover. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Bestellung von jeweils 6 Pedelecs pro Los innerhalb des ersten Vertragsjahres wird garantiert. Darüber hinaus ist pro Los der Abruf von jeweils bis zu 30 weiteren Pedelecs innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen. Die Auslieferung hat komplett montiert an die Zentrale Polizeidirektion, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Referenznummer: 096-RV-KFZ/2021-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Pedelecs als Citybike (Los 1) und als Mountainbike (Los 2) an die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) in Hannover. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Bestellung von jeweils 6 Pedelecs pro Los innerhalb des ersten Vertragsjahres wird garantiert. Darüber hinaus ist pro Los der Abruf von jeweils bis zu 30 weiteren Pedelecs innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Die Auslieferung hat komplett montiert an die Zentrale Polizeidirektion, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover zu erfolgen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Pedelecs als Citybike (Los 1) und als Mountainbike (Los 2) an die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) in Hannover. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Bestellung von jeweils 6 Pedelecs pro Los innerhalb des ersten Vertragsjahres wird garantiert. Darüber hinaus ist pro Los der Abruf von jeweils bis zu 30 weiteren Pedelecs innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Die Auslieferung hat komplett montiert an die Zentrale Polizeidirektion, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover zu erfolgen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Pedelecs als Citybike (Los 1) und als Mountainbike (Los 2) an die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) in Hannover. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Pedelecs als Citybike (Los 1) und als Mountainbike (Los 2) an die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) in Hannover. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Bestellung von jeweils 6 Pedelecs pro Los innerhalb des ersten Vertragsjahres wird garantiert. Darüber hinaus ist pro Los der Abruf von jeweils bis zu 30 weiteren Pedelecs innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Die Bestellung von jeweils 6 Pedelecs pro Los innerhalb des ersten Vertragsjahres wird garantiert. Darüber hinaus ist pro Los der Abruf von jeweils bis zu 30 weiteren Pedelecs innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Die Auslieferung hat komplett montiert an die Zentrale Polizeidirektion, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover zu erfolgen.
Geschätzter Gesamtwert: 468 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Pedelec "Citybike" bis 25 km/h Unterstützung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von Pedelec "Citybike" bis 25 km/h Unterstützung gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Los 1. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Die maximale Anzahl an zu liefernden Pedelecs beträgt über die gesamte mögliche Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen 36 Stück. Dies stellt somit die aus diesem Rahmenvertrag abrufbare Höchstmenge (= maximales Auftragsvolumen) an Pedelecs dar.
Die maximale Anzahl an zu liefernden Pedelecs beträgt über die gesamte mögliche Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen 36 Stück. Dies stellt somit die aus diesem Rahmenvertrag abrufbare Höchstmenge (= maximales Auftragsvolumen) an Pedelecs dar.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 234 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Die folgenden Optionen sind zwingend anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Die Preise fließen in die im Angebotsvordruck automatisch errechnete Angebotssumme (netto) ein. Die Optionen können später im Bedarfsfall im Rahmen der Einzelabrufe zusätzlich zum Pedelec vom Auftraggeber zu dem im Angebot angegebenen Preis beauftragt werden.
Die folgenden Optionen sind zwingend anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Die Preise fließen in die im Angebotsvordruck automatisch errechnete Angebotssumme (netto) ein. Die Optionen können später im Bedarfsfall im Rahmen der Einzelabrufe zusätzlich zum Pedelec vom Auftraggeber zu dem im Angebot angegebenen Preis beauftragt werden.
- zusätzliches Rahmenschloß
- Sattelstütze gefedert
- Bordcomputer mit Navigation
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bezeichnung des Loses: Pedelec "Mountainbike" bis 25 km/h Unterstützung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung vonPedelec "Mountainbike" bis 25 km/h Unterstützung gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Los 2. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentrale Polizeidirektion Tannenbergallee 11 30163 Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" folgende Eigenerklärung abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,
b) ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind,
b) ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind,
c) ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
d) ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe(n).
"Hinweis":
Ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR (netto) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der unter lit. b) genannten Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anzufordern.
Ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR (netto) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der unter lit. b) genannten Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anzufordern.
Hierzu werden von Ihnen die Angaben im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" benötigt, die Sie bitte zur Vermeidung von Rückfragen für Ihren Betrieb eintragen. Da Zweigniederlassungen keine selbständigen Gewerbetreibenden oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der Bestimmungen über das Gewerbezentralregister sind, kann sich die Auskunft nur auf die selbstständige juristische Person, also die Hauptniederlassung beziehen. Daher sind die Handelsregisterdaten der Hauptniederlassung der juristischen Person oder Personenvereinigung einzutragen!
Hierzu werden von Ihnen die Angaben im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" benötigt, die Sie bitte zur Vermeidung von Rückfragen für Ihren Betrieb eintragen. Da Zweigniederlassungen keine selbständigen Gewerbetreibenden oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der Bestimmungen über das Gewerbezentralregister sind, kann sich die Auskunft nur auf die selbstständige juristische Person, also die Hauptniederlassung beziehen. Daher sind die Handelsregisterdaten der Hauptniederlassung der juristischen Person oder Personenvereinigung einzutragen!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
Der Bieter hat die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in Form einer Eigenerklärung zu zusichern, die im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis (Gewichtung): 35
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmern,
… eignungsrelevanten Dritten,
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Bei den in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (A) aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Ausschlusskriterien müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur eines Ausschlusskriteriums (A) wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (B) gekennzeichneten Anforderungen müssen nicht zwingend erfüllt werden, sondern werden entsprechend der Bewertungsmatrix beim Zuschlagskriterium "Technik" bewertet (siehe hierzu Bewertungsmatrix). Abfragen in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............).
Bei den in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (A) aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Ausschlusskriterien müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur eines Ausschlusskriteriums (A) wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (B) gekennzeichneten Anforderungen müssen nicht zwingend erfüllt werden, sondern werden entsprechend der Bewertungsmatrix beim Zuschlagskriterium "Technik" bewertet (siehe hierzu Bewertungsmatrix). Abfragen in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............).
Der Bieter hat in seinem Angebot die Lieferzeit in vollen Tagen anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle.
Abfragen im Angebotsvordruck sind an den vorgegebenen Stellen zu beantworten.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Angebote sind elektronisch einzureichen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 070-183030 (2022-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-04 📅
Name: Quambusch sport + textil gmbh
Postanschrift: Hanröder Straße 15b
Postort: Hessisch Lichtenau
Postleitzahl: 37235
Land: Deutschland 🇩🇪 Werra-Meißner-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (A) aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Ausschlusskriterien müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur eines Ausschlusskriteriums (A) wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend
Bei den in den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) mit (A) aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Ausschlusskriterien müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur eines Ausschlusskriteriums (A) wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDFXQ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bew