Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Streuautomaten aus. Eine Einweisung durch den Auftragnehmer bei der Übergabe der Geräte ist ebenso Bestandteil des Lieferumfanges. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Die Auslieferung erfolgt frei Betriebshof an die in der jeweiligen Bestellung benannte Straßenmeisterei in Niedersachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-03 Auftragsbekanntmachung
2022-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Referenznummer: 082-RV-ZKF/2021-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Streuautomaten aus. Eine Einweisung durch den Auftragnehmer bei der Übergabe der Geräte ist ebenso Bestandteil des Lieferumfanges. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die Auslieferung erfolgt frei Betriebshof an die in der jeweiligen Bestellung benannte Straßenmeisterei in Niedersachsen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDE5R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDE5R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 027-068291
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Streuautomaten aus. Eine Einweisung durch den Auftragnehmer bei der Übergabe der Geräte ist ebenso Bestandteil des Lieferumfanges. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Die Auslieferung erfolgt frei Betriebshof an die in der jeweiligen Bestellung benannte Straßenmeisterei in Niedersachsen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 696 000 EUR 💰
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von LKW-Aufsatzstreuautomaten mit Schneckenfördersystem, vollhydraulischer Antrieb durch die Kommunal-Hydraulik des Trägerfahrzeuges gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
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Die Bestellung von 5 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 40 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von LKW-Aufsatzstreuautomaten mit Schneckenfördersystem, Antrieb durch einen Radnabenantrieb an der linken Hinterachse des Trägerfahrzeuges gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
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Die Bestellung von 5 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 50 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 000 EUR 💰
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von Anhänger-Streuautomat zum Anhängen an LKW oder Motorgeräteträger gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Die Bestellung von 7 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 70 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" folgende Eigenerklärung abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,
b) ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind,
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c) ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
d) ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe(n).
"Hinweis":
Ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR (netto) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der unter lit. b) genannten Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anzufordern.
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Hierzu werden von Ihnen die Angaben im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" benötigt, die Sie bitte zur Vermeidung von Rückfragen für Ihren Betrieb eintragen. Da Zweigniederlassungen keine selbständigen Gewerbetreibenden oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der Bestimmungen über das Gewerbezentralregister sind, kann sich die Auskunft nur auf die selbstständige juristische Person, also die Hauptniederlassung beziehen. Daher sind die Handelsregisterdaten der Hauptniederlassung der juristischen Person oder Personenvereinigung einzutragen!
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
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Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.Dieser ist ausgefüllt und mit dem Namen der erklärenden, natürlichen Person versehen mit dem Angebot einzureichen.
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Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
Der Bieter hat die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in Form einer Eigenerklärung zu zusichern, die im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDE5R/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
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Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern,
eignungsrelevanten Dritten,
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Abfragen sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............). Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
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Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot die nachfolgenden leistungsbezogenen Unterlagen für alle angebotenen Streuautomaten vorzulegen:
a) Prospektmaterial (in digitaler Fassung)
b) Daten- und Maßblätter
c) Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für Störaussendungen gem. Richtlinie 95/54/EG (EMV)
d) Kundendienststationen in Niedersachsen: Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
e) Nachweis über CE - Zeichen
f) GS - Prüfzeugnis
g) Prüfzeugnis gemäß DIN CEN/TS 15597-2, "Winterdienstausrüstung - Streumaschinen - Teil 2"
Der Bieter hat in seinem Angebot die Lieferzeit in vollen Tagen anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle.
Abfragen zum Fabrikat und Typ sind im Angebotsvordruck an den vorgegebenen Stellen zu beantworten.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
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Angebote sind elektronisch einzureichen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsöffnung zur Verifizierung des Angebots ein Vorführgerät anzufordern. Dieses ist auf Anforderung der ausschreibenden Stelle innerhalb von 10 Tagen für die Dauer von max. 1 Woche zur Verfügung zu stellen. Das Vorführgerät muss im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Es sind Abweichung hinsichtlich der Farbe, der Ausstattung (1.3.2.2, 2.3.2.2, 3.3.2.2) und der Elektronik (1.3.5, 2.3.5, 3.3.5) gestattet.
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Die Vorstellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDE5R

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 027-068291 (2022-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 756 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-344001
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 027-068291
ABl. S-Ausgabe: 121

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-10 📅
Name: Aebi Schmidt Deutschland GmbH
Postanschrift: Albtalstraße 36
Postort: St. Blasien
Postleitzahl: 79837
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7672412113 📞
E-Mail: ausschreibung@aebi-schmidt.com 📧
Land: Waldshut 🏙️
Internetadresse: http://www.aebi-schmidt.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 5 756 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Abfragen sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............).
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDLRM

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2022/S 121-344001 (2022-06-22)