Zusätzliche Informationen
1. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch Abruf der NRW.BANK ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben. Mit dem Abruf mindestens eines Teams gilt zugleich der Projektleiter als abgerufen.
2. Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, bis zu 9 Teams ganz oder teilweise zeitgleich abzurufen und in Anspruch zu nehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
3. Jeden Team-Abruf und jede Team-Reduzierung wird die NRW.BANK der Auftragnehmerin jeweils mindestens 14 Tage im Voraus ankündigen. Team-Abrufe können befristet sein (mindestens auf einen Monat) und sich wiederholen.
4. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 15.000 Personentagen. Davon abgesehen dürfen nicht mehr als bis zu 9 Teams (zuzüglich Projektleiter) zeitgleich abgerufen werden.
5. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.
6. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz
k) Anlage 10: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften"
l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
m) Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance
n) Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
o) Anlage 14: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum (Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen)
p) Anlage 15: Angebotsunterlagen der Auftragnehmerin aus dem Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung, soweit nicht vorstehend erwähnt (einschließlich Aufklärungsmaßnahmen, Erläuterungen etc.) *
q) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
r) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
8. Die Auftragnehmerin darf als Projektleiter, Teamleiter oder Teammitglied nur Personen einsetzen, die nach Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), verpflichtet sind.