Zusätzliche Informationen
1. Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden projektbezogen durch Abruf der NRW.BANK ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben.
2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu zwei Unternehmen.
3. Einzelabrufe richten sich im Regelfall an das auf dem ersten Rang liegende Unternehmen. Im Ausnahmefall ist die NRW.BANK dazu berechtigt, einen Einzelabruf nach eigenem Ermessen an das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen zu richten, wenn
a. der Einzelabruf oder ein möglicher Folge-Einzelabruf für das den Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt nach begründeter Schätzung der NRW.BANK bei der Auftragnehmerin zu einer Überschreitung der in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.3 (Schwerpunkt 1) oder 2.3.3 (Schwerpunkt 2) angegebenen Personalkapazitäten führen könnte (zumindest für einen begrenzten Zeitraum),
b. das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen für das den Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt bereits Leistungen des Schwerpunktes 1 (Konzeption und Steuerung) erbracht hat (Sicherstellung der erforderlichen "Bearbeitung aus einer Hand") oder
c. der Einzelauftrag zwar an das auf dem ersten Rang liegende Unternehmen erteilt, aber von einer Partei gekündigt oder auf sonstige Weise beendet oder rückgängig gemacht wurde.
Das auf Platz 2 liegende Unternehmen kann in diesem Fall von dem Einzelauftrag innerhalb von einer Woche nach Zugang des Einzelabrufs ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
4. Sofern die Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, allein mit der Auftragnehmerin bestehen sollte, richtet sich der Einzelabruf abweichend von den vorstehenden Absätzen 2 und 3 direkt an die Auftragnehmerin.
5. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.
6. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text der Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
j. Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
k. Anlage 10: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"
l. Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
m. Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance
n. Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
o. Anlage 14: Projektmanagementkonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08)
p. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren und Qualitätssicherungskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
q. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin (= Vordruck 10)
r. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
s. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
8. Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung als Teammitglied nur Personen einsetzen, die nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), verpflichtet sind.
9. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder die insoweit jeweils in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen und über die in der Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams zugesagte Erfahrung verfügen.
10. Soweit die Auftragnehmerin in der Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin Teammitglieder namentlich benannt oder diesem Konzept Lebensläufe bestimmter Personen beigefügt hat, die im Rahmen der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzt werden, müssen die Einzelaufträge unter Beteiligung dieser Personen erbracht werden. Diese Personen müssen jeweils die ihnen in der Anlage 16 : Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin zugemessene Funktion ausüben. Sie dürfen nur aus wichtigem Grund (z.B. Kündigung des Mitarbeitenden, Eintritt in den Ruhestand, Krankheit) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Personen mit vergleichbarer Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei der Auftragnehmerin.