Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal 6 Bietern zu verhandeln. Die Auswahl der Bieter, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).