Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert, zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der genaue Auftragswert nicht mitgeteilt.