Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen sollen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Falls in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist keine den Anforderungen entsprechende Referenzleistung erbracht wurde, werden - zwecks Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs - auch einschlägige Referenzleistungen berücksichtigt, die bis zu maximal fünf Jahre zurückliegen.
• Die Referenzen müssen insgesamt von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen.
• Es wurden Messysteme für Gammastrahlung geliefert, die die folgenden Eigenschaften besitzen:
-> Die Referenzsysteme verfügen über eine hohe Empfindlichkeit für Gammastrahlung (cps/µSv/h), vergleichbar zum hier ausgeschriebenen FMG
und
-> sie können zwischen künstlicher und natürlicher Gammastrahlung unterscheiden oder Radionuklide anhand ihrer Gammastrahlung identifizieren
und
-> sie werden mobil auf einem Fahrzeug oder "zu Fuß" (z. B. Person mit Spürrucksack) eingesetzt.
Hinweis: Nicht mit dem vorliegend ausgeschriebenen FMG vergleichbar und daher als Referenz unzulässig sind insbesondere handgehaltene Dosisleistungsmessgeräte und sogenannte "Pager".
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es ist nur die o. g. Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).