Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen sollen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Falls in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist keine den Anforderungen entsprechende Referenzleistung erbracht wurde, werden - zwecks Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs - auch einschlägige Referenzleistungen berücksichtigt, die bis zu maximal 5 Jahre zurückliegen.
• Die Referenzen müssen insgesamt von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern stammen.
• Es wurden Geräte geliefert, die die folgenden Eigenschaften besitzen:
-> Die Geräte sind bestimmt für die Messung radioaktiver Strahlung
und
-> es handelt sich um in Serie gefertigte Geräte.
Notwendige und hinreichende Bedingung, um vorliegend als in Serie gefertigt zu gelten ist, dass es sich um Gerätemodelle / Baureihen handelt, von denen seitens des Herstellers bereits mehr als 50 Exemplare produziert und verkauft worden sind.
Referenzen über in Serie gefertigte Geräte werden gefordert, weil der Höchstwert der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung den Abruf größerer Stückzahlen erlaubt.
Klarstellung: Eine Mindestanforderung an die im Rahmen der Referenzaufträge gelieferten Stückzahlen besteht nicht. Dass heißt, das Minimum zur Erfüllung der Referenzanforderungen sind 2 Aufträge über jeweils ein Exemplar eines für die Messung radioaktiver Strahlung bestimmten und in Serie gefertigten Gerätes, wobei die beiden Referenzaufträge von verschiedenen Auftraggebern stammen müssen und nicht älter als 5 Jahre sein dürfen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden.
• Es ist nur die o. g. Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).